Lizenzen für zukünftige Glasfaser-Zugangsnetze?

Die Zukunft der deutschen Breitbandnetze ist eng verknüpft mit der Verfügbarkeit und dem rechtlichen Status der Glasfasernetze. Ohne eine erfolgreiche Implementierung steht es schlecht um Innovation und Zukunftsfähigkeit im deutschen Hightech-Sektor. Auf der anderen Seite bieten Breitbandzugänge die Grundlage für eine Vielzahl neuartiger Dienste, von denen sowohl Unternehmen als auch Privatkunden profitieren können. Ein Plädoyer für mehr Wettbewerb und die Entkoppelung von Zugangsnetz und Diensten.

Was ist Breitband?

Noch vor kurzem wurde ein Netzzugang als Breitband-Zugang bezeichnet, wenn er mehr als 1 MBit/s ermöglichte. Dies ist die Eingangsbandbreite von DSL und reicht für viele Anwendungen wie z.B. das Empfangen und Versenden von E-Mails und auch für das Surfen im Internet völlig aus. Im Laufe der Zeit kommen aber immer neue Anwendungen hinzu. So hat sich VoIP über einen DSL-Anschluss schon fast etabliert. Jetzt kommen mit Video-Telephonie und interaktiven Spielen neue Anwendungen. Für die nähere Zukunft ist es nicht unwahrscheinlich, dass mit „Triple-Play“ Telephonie, Datenkommunikation / Internet und Fernsehen über eine gemeinsame Leitung in den Haushalt oder das Unternehmen kommen. Um Triple-Play zu realisieren sind aber mindestens 25 MBit/s erforderlich. Zukunftssicher sind aus derzeitiger Sicht Anschlüsse mit 100 MBit/s.

Nach DSL mit maximalen Bandbreiten von 6 MBit/s stehen in der weiteren Entwicklung mit dem von der Deutschen Telekom forcierten VDSL Internetzugänge mit Bandbreiten bis 50 MBit/s zur Verfügung. Mit Glasfaseranschlüssen zum Verbraucher (einerlei ob dies ein Privathaushalt, ein Heimarbeitsplatz oder ein Unternehmen ist) als Ersatz für den heutigen Zugang über Kupferleitungen sind Bandbreiten von 100 MBit/s problemlos realisierbar. Diese Anschlüsse ermöglichen einen hohen Grad an Integration von Diensten von der Telephonie über den Internetzugang bis zur Fernsehübertragung und erlauben „echte“ Triple-Play Anwendungen. Sie schaffen die Grundlage zur Gestaltung innovativer Dienste in vielen Bereichen, wie z.B. in der Bildung, dem Gesundheits- und Pflegebereich und der Einrichtung verteilter Arbeitsplätze.

Es wird somit ein neues Anschlussnetz erforderlich, dass Baumassnahmen und hohe Kosten zur Folge hat. Der Glasfaseranschluss zum Verbraucher wird auch als „Fiber-to-the-Home“ bezeichnet. In einer Reihe von Ländern in Europa, aber auch in Asien beginnt man bereits in größerem Stil mit der Einrichtung von Glasfaser-Anschlüssen. Diese Entwicklung wird sicher erhebliche Auswirkungen im Bereich der technologischen Entwicklung und der Innovationskraft derjenigen Länder haben, die frühzeitig in diese Infrastrukturen investieren. Unter den Netzbetreiber in Deutschland hat sich Netcologne bereits klar für die Investition in Glasfaseranschlüsse ausgesprochen und angekündigt, in den nächsten fünf Jahren alle 129.000 Geschäfts- und Mehrfamilienhäuser in Köln hiermit auszurüsten. Deutschland bietet sich mit der neuen Technologie und der Notwendigkeit, ein neues Anschlussnetz zu bauen, die Chance zur Vermeidung der in der Vergangenheit bei der Privatisierung der damaligen Deutschen Post gemachten Fehler!

„Historische“ Fehler der Privatisierung

Bei der Privatisierung der Deutschen Telekom wurde alle mit der Telekommunikation zusammenhängenden Güter und Kundenbeziehungen in die neue AG übertragen, nur die Post und Postbank wurden herausgelöst. Die Kabelverteilnetze zur Rundfunk- und Fernsehübertragung in die Haushalte wurde in der Folge aufgrund der Forderung der damaligen Regulierungsbehörde verkauft.

Heute verfügt die Deutsche Telekom AG mit einem Marktanteil von ca. 97 % bei der Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) zum Verbraucher über eine marktbeherrschende Stellung. Außerdem gehören alle Übertragungs- und Vermittlungseinrichtungen zum Anlagevermögen hinzu. Nicht zuletzt verfügt die Deutsche Telekom über alle Einrichtungen zur Erzeugung, Administration und Abrechnung von Telekommunikationsdiensten. Auch der Vertrieb und die Kundenbetreuung sind integrale Aufgaben der Deutschen Telekom. Somit befindet sich die vollständige vertikale Wertschöpfung in einer Hand!

Dies ist einer der Gründe, warum der Wettbewerb im Breitbandmarkt in Deutschland nur bei der Vermarktung stattfindet. Bis auf wenige Anbieter mit eigener Infrastruktur (z.B. City- und Regionalcarrier, QSC) tritt die überwiegende Mehrzahl der Anbieter als Reseller des Angebotes der Deutschen Telekom auf. Zu den bekannteren Vertreter der Reseller-Gruppe gehören 1 & 1 und freenet.

In der Vergangenheit haben viele Unternehmen aus dem Kreis der TK-Anbieter versucht, z.B. auf dem Wege des Line-Sharing eigene Dienste zu gestalten und über das Netz der Deutschen Telekom an den Kunden zu transportieren. Diese Versuche sind letztlich alle mehr oder weniger gescheitert und in der Umsetzung aufwändig und unwirtschaftlich.

DSL (Digital Subscriber Line) als Breitband-Zugang zum Internet ist in Deutschland zwar erfolgreicher als in anderen Ländern, aber die international häufig an zu treffenden alternativen Zugängen, insbesondere per Kabelmodem über die Kabelverteilnetze, spielen in Deutschland bis heute kaum eine Rolle. Da ein Wettbewerb auf der Infrastruktur-Ebene in aller Regel auch den Wettbewerb auf der Diensteebene stimuliert, ist es eigentlich kein Wunder, dass Deutschland bei Penetration und Nutzung im Breitbandbereich international gesehen fast noch ein Entwicklungsland ist! Nur Polen und Zypern haben in Europa weniger Wettbewerb im Infrastrukturbereich als Deutschland.

Sinnvolle Trennung der Geschäftsmodelle

Wenn man über Trennungen in der vertikalen Wertschöpfungskette nachdenkt, ist es sinnvoll, die Abschreibungsdauern bzw. die Zyklen der Re-Investition heran zu ziehen. Dabei ergeben sich drei sehr deutlich unterscheidbare Ebenen:

– Leitungs- und Anschlussnetz: 30 -40 Jahre
– Vermittlungs- und Übertragungstechnik: 10 -15 Jahre
– Dienste-Entwicklung: 2 – 5 Jahre

Die Realisierung aller drei Ebenen in einem Unternehmen hat Konsequenzen bei der Gestaltung des Geschäftes. Die erforderliche Schnelligkeit in der Entwicklung und Umsetzung neuer Dienste leidet hierunter genauso wie die Schaffung von Diensten für Nischenmärkte. Da Reseller häufig nur die Möglichkeit eines veränderten Brandings oder einer eigenen Preisgestaltung haben, aber ansonsten auf die „fertigen“ Dienste der Netzbetreiber angewiesen sind, ändert sich durch die Einschaltung von Resellern wenig.

Dabei ist die vertikale Integration aller Funktionen in einem Unternehmen keineswegs zwingend erforderlich. Auch ein Logistik-Unternehmen baut weder eigene Strassen noch LKWs, um seine Dienstleistung zu erbringen. Bei einer strikten Trennung der Wertschöpfungsebenen kann die Zusammenarbeit auf der Basis von vereinbarten Service-Levels und Großkunden-Konditionen erfolgen. Jeder Bereich kann seine Organisation und die Prozesse optimal auf die Erbringung seiner Leistungen ausrichten. Da das Netzunternehmen im Sinne einer optimalen Auslastung nach möglichst vielen Kunden im Bereich der Übertragungs- und Vermittlungsdienstleistung suchen wird, kann ein gesunder Wettbewerb auf der Basis gleicher Ausgangsbedingungen entstehen. Dies gilt in gleichem Maße bei der Geschäftsbeziehung zwischen der Übertragungs- und der Diensteebene. Insbesondere wird das heutigen Dilemma aufgelöst, nachdem die Gestaltungsmöglichkeit der Diensteanbieter stark eingeschränkt ist.

Bei einer Vermeidung einer marktbeherrschenden Position einzelner Anbieter wäre es unter Wettbewerbsgesichtspunkten kaum schädlich, wenn einige Unternehmen Wertschöpfungselemente aus den anderen Ebenen mit erbringen. Für den MVNO (Mobile Virtual Network Operator) kann es sogar zwingend notwendig sein, neben der Infrastruktur für die Dienste auch Vermittlungs- und Übertragungstechnik selber zu betreiben, um auf diesem Wege unterschiedliche Access-Netze an zu binden.

Zukunft der bestehenden Zugangsnetze

Bei dem heute in Deutschland überwiegend genutzten Zugangsnetz auf Basis von Kupferleitungen wird die Wertschöpfungskette bei den Anbietern weitgehend geschlossen gehalten. Nur auf der Vertriebsebene gibt es neben den eigenen Aktivitäten der Netzbetreiber ein Aufbrechen der ansonsten geschlossenen Kette und Reseller können Dienste der Netzbetreiber vermarkten. Selbst auf der Vertriebsebene sind Wiederverkäufer aber nicht unbedingt gerne gesehene oder gar ungeliebte Geschäftspartner, wie das teilweise gespaltene Verhältnis der Mobilfunknetzbetreiber und der Service Provider zeigt.

Nun sind in diesem Segment Fakten geschaffen und die damaligen Entscheidungen zur Privatisierung sind nicht mehr rückgängig zu machen, ohne über Entschädigungen und Wertausgleich zu verhandeln. Eine solche Diskussion würde vermutlich volkswirtschaftlich mehr Schaden als Nutzen stiften. Am Status Quo ist bei den bestehenden Netzen also wohl kaum etwas grundlegendes zu ändern. Hier bleibt es Aufgabe der Bundesnetzagentur, dafür zu sorgen, dass alle Marktteilnehmer faire Chancen zur Umsetzung ihres Geschäftsmodells haben. In diesem Fall handelt es sich um den Zugang zu den Schnittstellen im Netz und zu den Kosten für Vorprodukte und Netzzusammenschaltung. Diese Betrachtung gilt in gleichem Maße für die Teilnehmeranschlussnetze wie für die Kabelverteilnetze.

Die in den vergangenen Jahre auf Zulassung als Carrier geführten Rechtsstreitigkeiten belegen die nicht zufriedenstellende Situation genauso wie die Auseinandersetzung über Preise für Vorprodukte und für ein Line-Sharing auf der Anschlussleitung. Da die Marktanteile bei Teilnehmeranschlussleitungen bis auf weiteres sehr ungleich verteilt sind, wird auch die Regulierung noch für längere Zeit benötigt.

Im Mobilfunk ist die Wettbewerbssituation zwar grundsätzlich ausgeglichener als im Festnetz. Aber auch hier ist die vertikale Integration über alle Wertschöpfungsstufen die Regel und ein Aufbrechen erst in Ansätzen und offensichtlich eher widerwillig zu erkennen. Auch hier ist ein Herauslösen der Wertschöpfungsstufe des Anschlussnetzes bei bestehenden Funknetzen kaum vorstellbar.

Alternative Zugangstechnologien

Bei alternativen Zugangstechniken wie z.B. breitbandigen Funknetzen ist es eher wahrscheinlich, dass sich spezialisierte Betreiber von Anschlussnetzen herausbilden, die die „letzte Meile“ anderen Telco-Anbietern wie Stadtnetzbetreibern oder Internet Service Providern anbieten, die dann das eigentliche Kundenprodukt entwickeln und vermarkten. Hierbei ist auch zu erwarten, dass ein Access-Netzbetreiber mehrere TK-Anbieter bedient, die im Wettbewerb miteinander stehen. Da der Kunde sich letztlich für den angebotenen Dienst entscheidet, stellt das verwendete Anschlussnetz hierbei keine entscheidende Rolle. Nach diesem Geschäftsmodell arbeitet z.B. die Airdata mit Breitband-Funkzugängen nach dem UMTS-TDD Standard. Einige Interessenten für WiMAX-Lizenzen verfolgen ähnliche Modelle.

Auch im Internetbereich ist eine ähnliche Art der Zusammenarbeit üblich, allerdings nicht auf der Seite der Anbindung des Kunden (dies erfolgt in der weit überwiegenden Zahl über die Teilnehmeranschlussleitung der Deutschen Telekom) sondern bei der Anbindung der Server der ISPs (Internet Service Provider) an das nationale und internationale Backbone-Netz. In Deutschland ist z.B. Telefonica sehr erfolgreich mit diesem Geschäftsmodell tätig.

Wenn jetzt über die nächste Generation von Breitband-Zugängen mit bis zu 100 MBit/s diskutiert wird, so ist die heutige Kupferdoppelader für die Umsetzung nicht mehr ausreichend und kann für die in Betracht kommenden Bandbreiten von 100 MBit/s nicht mehr mithalten. Es ist also unerlässlich, dass für den Aufbau eines solchen Netzes Baumaßnahmen und die Verlegung einer neuen Infrastruktur auf der Basis von Glasfaserleitungen erforderlich wird. Hier kann kein Unternehmen einen Bestandsschutz beanspruchen, der bei einer Herauslösung des Anschlussnetzes aus einem heutigen Unternehmen gegeben wäre. Volkswirtschaftlich unsinnig wäre sicher die Verlegung von mehreren Glasfaser-Anschlussnetzen parallel zueinander oder zeitlich nacheinander. Auch bei der leider etwas verunglückten Ausschreibung der Lizenzen zum Betrieb von Breitband-Funknetzen nach dem WiMAX-Standard wurde eine ähnliche Vorgehensweise gewählt, wie sie im Bereich der Funknetze durchaus gebräuchlich ist. Daher spricht auch nichts dagegen, für das Breitband-Zugangsnetz der Zukunft nach diesem bekannten Schema zu verfahren.

Es ist aber auf jeden Fall vor Beginn der Baumaßnahmen zu entscheiden, ob für das Breitbandnetz der nächsten Generation die Wertschöpfungsketten aufgebrochen werden sollen. Hierfür wäre in der Ausschreibung fest zu legen, dass die zukünftigen Betreiber des Anschlussnetzes vom Betrieb eigener Vermittlungseinrichtungen und von der Vermarktung an Endverbraucher ausgeschlossen sind. Natürlich muss es nicht nur ein Unternehmen geben, dass das Anschlussnetz baut und betreibt. Genau wie bei Funkfrequenzen, die auch nicht in unbegrenzter Zahl zur Verfügung stehen, könnte der Anschlussnetzbetreiber nach einer Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur die Lizenz für den Netzbetrieb bekommen. Wenn dies gleichzeitig mit Auflagen und Meilensteinen zum Ausbaugrad verbunden ist, könnte die spätere Verfügbarkeit abgesichert werden.

Die Vergabe einer langfristigen Lizenz zum Betrieb eines Breitband-Zugangsnetzes zum Verbraucher gewährt den potenziellen Betreiber eine Absicherung ihrer nicht unerheblichen Investitionen. Wie sich schon bei anderen Vorhaben gezeigt hat, brauchen Investoren Planungssicherheit, damit sie in derartige Projekte einsteigen. Dies gilt natürlich ganz besonders in diesem Fall, bei dem die Payback-Zeiten vergleichbar mit dem Immobiliengeschäft an zu setzen sind!

Mögliche Betreiber von Glasfaser-Zugangsnetzen

Die langen Amortisationszeiten für ein neues Breitband-Zugangsnetz mit Glasfaserleitungen schränkt den Kreis der möglichen Investoren ein. Grundsätzlich wäre es überlegenswert und volkswirtschaftlich sinnvoll, wenn dieses Zugangsnetz der Zukunft genau wie das Straßennetz von öffentlichen Organen errichtet und betrieben wird. Die Finanzlage der öffentlichen Hand spricht gegen diesen naheliegenden Weg und es wäre auch nicht sinnvoll diese Investitionen in die Zukunft zu verschieben, während andere Länder bereits mit dem Aufbau solcher Netze beginnen.

Damit ist es erforderlich nach anderen Investoren zu suchen. Dies können einerseits Telekommunikations-Unternehmen sein, wie z.B. Betreiber von heutigen Backbone-Netzen, die auch heute schon ihr Geschäft als „Carrier’s Carrier“ oder im Großkundensegment betreiben. Andererseits könnten hier Investoren einsteigen, die heute Immobilienvorhaben oder Industrieinfrastrukturen mit ähnlich hohen Investitionsvolumina und Laufzeiten finanzieren. Damit können ganz neue Anbieter entstehen und die in Deutschland schwache Wettbewerbsstruktur im Infrastruktur-Bereich beleben. Insbesondere könnte eine solche Vorgehensweise den Aufbau eines Glasfaser-Zugangsnetzes beschleunigen und gleichzeitig neue Geschäftsmöglichkeiten für Dienstebetreiber und -anbieter schaffen.

Nach den Friktionen im Kapitalmarkt in den Jahren 2000 – 2003 ist mittlerweile wieder eine steigende Investitionsbereitschaft zu verzeichnen und auch Projekte im Telco-Segment finden wieder eher Kapital. So besteht durchaus eine reale Chance, dass sich Investoren für solche Groß-Vorhaben wie den Aufbau und Betrieb von Glasfaser-Anschlussnetzen finden. Voraussetzung hierfür ist allerdings die bereits geforderte Schaffung von Planungssicherheit und Investitionsschutz, z.B. in Form von entsprechend langlaufenden Lizenzen.

Auftrennung der Wertschöpfungsstufen und Lizenzen für die Anschlussnetze

Die Abtrennung der Wertschöpfungsstufe Anschlussnetz von den anderen Wertschöpfungsstufen der Übertragung und der Dienste löst die heute bestehenden Barrieren bei der Ausbildung von stärkerem Wettbewerb mit innovativen Diensten auf. Die Anbieter können sich bei der Leistungserbringung auf ihre jeweiligen Schwerpunkte konzentrieren und die Geschäftsprozesse hierauf auslegen.

Bei gleichen Einkaufsbedingungen können in einem solchen Szenario Investitionen in die Entwicklung und Vermarktung neuer Dienste einfacher erfolgen, als dies heute der Fall ist. Da die Anbieter von Diensten zwar nach wie vor mit Wettbewerb durch andere Dienstebetreiber rechnen müssen, ist dieses Geschäft, wie jedes andere auch, einem unternehmerischen Risiko unterworfen. Aber es ist in diesem Szenario nicht zu befürchten, dass ein großer Netzbetreiber, der alle Wertschöpfungsstufen selber kontrolliert, einem Dienstebetreiber die Geschäftsgrundlage entziehen bzw. einen Markteintritt erschweren kann. Dies ist derzeit umso wahrscheinlicher, je eher es einem Anbieter gelingt, ein zunächst für eine Marktnische ausgelegten Dienst erfolgreich aus zu weiten. Steigender Wettbewerb muss dabei nicht unbedingt in einen Preiskampf und einen Verdrängungswettbewerb münden. Auf jeden Fall stimuliert steigender Wettbewerb das Angebot innovativer Dienste und die Nutzungsrate bei den Kunden.

Mit höherer Planungssicherheit für alle Geschäftsteilnehmer ist die Voraussetzung geschaffen, dass mehr Kapital bereit gestellt wird und unterschiedliche Geschäftsmodelle umgesetzt werden. Der steigende Wettbewerb wird zu einer Belebung der Nutzung und einer schneller steigenden Marktdurchdringung führen. So besteht die Chance, dass Deutschland den derzeit noch bestehenden Rückstand gegenüber anderen europäischen Ländern schnell aufholt!

Allerdings muss eine Entscheidung für ein solches Vorgehen und die Einleitung eines Lizenzvergabe-Verfahrens bald erfolgen. Erste Unternehmen starten bereits mit der Planung von eigenen Glasfaseranschlussnetzen. Wenn man sich zu lange Zeit nimmt, werden Tatsachen geschaffen und die normative Kraft des Faktischen wird dafür sorgen, dass alles beim Status quo bleibt. Noch besteht aber die Möglichkeit, die Weichen zu mehr Wettbewerb zu stellen. Wir sollten sie nutzen! Ohne eine schnelle und eindeutige Entscheidung durch die Politik und die folgende Umsetzung dieser Entscheidung durch die Bundesnetzagentur wird sich allerdings nichts ändern, da die etablierten Netzbetreiber selber kein Interesse an einer Änderung der heutigen Struktur haben. Die Interessen der heutigen Anbieter und der Volkswirtschaft müssen nicht unbedingt zusammen fallen. Eine Entscheidung für ein Lizenzverfahren wäre auf jeden Fall ein Zeichen, dass Entscheidungen auch gegen die Interessen der Lobbyverbände durch gesetzt werden können!

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