Versicherung zahlt nicht? Ablehnung nicht einfach hinnehmen!

Versicherungen verdienen ihr Geld damit, dass sie berechtigte Forderungen ablehnen und Leistungen verweigern. Daher ist nach dem Schaden oftmals vor dem Streit mit der Versicherungsgesellschaft. Auf Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte übernehmen für Betroffene die Durchsetzung ihrer gerechtfertigten Ansprüche.

Die Deutschen und ihre Versicherung, das ist beinahe etwas wie eine natürlich gewachsene Einheit. Im Jahr 2017 belief sich der Bestand an Verträgen der deutschen Versicherungswirtschaft auf eine Summe von rund 434,9 Millionen, ein neuer Rekord. Das gibt Privatpersonen und Unternehmern ein Gefühl von Sicherheit, Ruhe und Gelassenheit – denn im Schadenfall ist man ja abgesichert, und die Versicherung tritt dafür ein, dass Schäden reguliert werden und Betroffene finanziell entlastet werden. 

Das ist gerade bei größeren Schäden sehr wichtig, denn wer einmal mit einem Wasser- oder Brandschaden zu tun hatte und vielleicht seinen Betrieb für einige Zeit schließen musste, weiß, mit welchen enormen Kosten dies verbunden sein kann. Daher ist ein kaum vorstellbares Horrorszenario, wenn die Versicherung im Schadenfall nicht zahlt. Aber die Praxis zeigt immer wieder: Nach dem Schaden ist oftmals vor der Streitigkeit mit dem Versicherer. Denn selbst die teuersten Versicherungsverträge bieten letztlich nur den Schutz, dem die Versicherung auch stattgibt. Gesellschaften werden natürlich versuchen, ihre Kosten im Schadenfall so gering wie möglich zu halten oder ganz zu verschleppen.

Oder anders gesagt spürt man am Markt immer mehr: Versicherungen verdienen ihr Geld damit, dass sie berechtigte Forderungen ablehnen und Leistungen verweigern. Und das gilt über alle Versicherungsbereiche hinweg, die das private und geschäftliche Leben berühren. Ob es der Autounfall mit Fahrerflucht ist, den die gegnerische Versicherung trotz eindeutiger Belege und Kenntnis des Verursachers nicht regulieren will, die Kompensation des Schadens an der Immobilie nach einem Sturm oder auch die Regulierung von Vermögensschäden und Haftungsforderungen gegen Geschäftsführer und Führungskräfte, die wegen (vermeintlichen) Fehlverhaltens in Regress genommen werden soll: So gut wie in allen Versicherungsbereichen kommt es zu Auseinandersetzungen mit den Gesellschaften über die Kostenübernahme im Schadenfall – und das regelmäßig.

Zugleich ist es Usus, dass Betroffene – ob Privatleute oder Unternehmer – dann den Kopf in den Sand stecken und die Ablehnung einfach akzeptieren, will heißen: Sie nehmen hin, dass ihnen die Regulierung versagt wird und zahlen ihre Prämien artig weiter – ein Traum für die Versicherungsgesellschaft, aber eine große finanzielle Last für die Versicherten, die auf ihren Kosten sitzenbleiben und keine Unterstützung erfahren. Zwar lassen sich Schäden nicht binnen weniger Tage oder sogar Stunden regeln, aber eine monatelange Hängepartie, eine unvollständige Regulierung oder sogar eine Ablehnung muss sich der Versicherungsnehmer nicht gefallen lassen. Vielmehr kann er gemeinsam mit einem Rechtsanwalt für Versicherungsrecht dagegen vorgehen und auf diese Weise verhindern, dass die Versicherung nicht zahlt beziehungsweise ihn durch eine unzureichende Abfindung „ruhigstellen“ will.

Die Erfahrung belegt, dass allein das Schreiben eines Rechtsanwalts oftmals schon zu einem Umdenken bei der Versicherungsgesellschaft führen kann. Lehnen sie eine Regulierung, die eigentlich keinen Widerspruch hervorrufen dürfte, zunächst gerne ab, erfolgt die Regulierung spätestens nach Eingang einer Klage vor Amts- oder Landgericht sehr zügig. Das Schöne: In der Regel kommt es aber gar nicht zu einer Klageschrift, da die Gesellschaften allein nach der Kontaktaufnahme durch einen Rechtsanwalt nicht gewillt sind, sich in eine längere juristische Auseinandersetzung zu begeben – vor allem dann nicht, wenn die Ablehnung der Regulierung unbegründet ist.

Wichtig: Auf Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte, wie unser Fachanwalt für Versicherungsrecht Ulf S. Grambusch übernehmen in solchen Versicherungsfällen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich die gesamte Abwicklung für ihre Mandanten, um auf diese Weise eine tragfähige und schnelle Lösung herzustellen. Dabei werden die Anwaltskosten bei einem streitigen Versicherungsschaden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Daher unterstützen professionelle Versicherungsrechtler auch bei der Kommunikation mit Rechtsschutzversicherern, um die Kosten der Streitigkeit mit der Versicherungsgesellschaft zu decken.

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