Private Equity-Gesellschaften suchen insbesondere in Deutschland händeringend nach interessanten Targets für ihre Investments. Für Unternehmer heißt das, dass sie im Verkaufsfall überdurchschnittlich hohe Summen einnehmen können. Und in Anbetracht der derzeitigen Lage könnten sich im weiteren Verlauf des Jahres 2020 für Private Equtiy Gesellschaften weitere Kaufanreize und -gelegenheiten bieten. Ein Verkauf kann jedoch weitreichende steuerliche Konsequenzen haben.
Seit 2014 summieren sich die Kapitalzuflüsse bei Private Equity auf 3,7 Billionen US-Dollar. Doch ein Großteil hiervon kann aktuell nicht angelegt werden, weil die entsprechenden Targets für Private Equity-Gesellschaften fehlen. Dieses nicht-investierte Kapital wird als „Dry Powder“ – also „trockenes Pulver“ – bezeichnet. Wie dem „Global Private Equity Report“ von Bain & Company zu entnehmen ist, kommt die Private-Equity-Welt auf rund zwei Billionen US-Dollar.
Laut Steve Roberts, Private Equity Leader bei der Beratungsgesellschaft PwC, bedeutete dies bereits in der Vergangenheit: Die Gesellschaften seien bestens dafür aufgestellt, Transaktionen zu tätigen, und führende Häuser sammeln zig Milliarden Euro für neue Flaggschiff-Fonds ein. Laut der PwC-Studie „Private Equity Trend Report 2019“ seien allen voran deutsche Private Equity-Gesellschaften positiv für 2019 gestimmt. Rund 60 Prozent der Befragten gehen von besseren Geschäften aus und wollen mehr Geld investieren, um ihre Investmentziele zu erreichen. Fast 80 Prozent der befragten Manager prognostizierten für 2019 eine Steigerung bei den Investitionen im Vergleich zu 2018. Und in Anbetracht der derzeitigen Lage könnten sich im weiteren Verlauf des Jahres 2020 für Private Equtiy Gesellschaften weitere Kaufanreize und -gelegenheiten bieten.
Daraus folgen für inhabergeführte Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften große Chancen am Private Equity-Markt. Denn Private Equity-Gesellschaften suchen weiterhin den Zugang zu stabil wirtschaftenden Mittelständlern, um sich bei diesen als Investor zu engagieren. Für Anteilseigner heißt das, dass sie überdurchschnittlich hohe Summen einnehmen können, wenn sie ihr Equity an eine entsprechende Investmentgesellschaft veräußern. Bei einer Private Equity-Transaktion erwirbt ein Investor Anteile an Kapital- oder Personengesellschaften und tritt mit allen Stimm- und Bezugsrechten in die Gesellschafterebene ein, die sich aus der Beteiligungsquote ergeben. Der Ansatz ist, Unternehmen zu optimieren und die Ergebnisse zu verbessern. Ihr Geld verdienen die Investoren schließlich über die anteilige Gewinnausschüttung aus dem Geschäftsbetrieb und in der Regel dem späteren Verkauf des Unternehmens zu einem höheren Preis.
Aber wie jeder unternehmerische Vorgang in Deutschland hat auch der Einstieg einer Private Equity-Gesellschaft in ein Familienunternehmen durchaus umfangreiche steuerliche Implikationen. In der Regel halten Unternehmer ihre Anteile im Privatvermögen; die Gesellschaftsanteile (ob GmbH oder AG) bilden hierbei üblicherweise den größten Vermögensbestandteil. Wenn nunmehr diese Anteile veräußert werden, sind entsprechende Veräußerungsgewinne naturgemäß zu besteuern. Je nach Art der Beteiligung und Höhe des Veräußerungsgewinns kann der Steuersatz vor Zuschlagsteuern bis zu 45 Prozent betragen. Bei Veräußerungen von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft wird durch das sogenannte Teileinkünfteverfahren eine Steuerbefreiung von 40 Prozent gewährt.
Vereinfacht dargestellt kann sich folgende Konstellation ergeben: Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft mit einem Gewinn von drei Millionen Euro verkauft, folgt daraus eine Steuerlast von über 810.000 Euro (3 Mio. EUR x 60% x 45%) für den Unternehmer. Diese Belastung stellt einen signifikanten Betrag dar, welcher nach Festsetzung durch das Finanzamt binnen einem Monat fällig ist. Unternehmern ist daher dringend geraten, vor einer Transaktion die einkommensteuerliche Belastung professionell berechnen zu lassen, um keine böse Überraschung zu erleben. Weiterhin können durch frühzeitige Umstrukturierungen steuerliche Privilegien erlangt werden, die die Besteuerung des Veräußerungsgewinns deutlich mindern können. Es ist äußerst wichtig, Steuerlasten mit Blick auf Ruhestandsfinanzierung oder weiterer unternehmerischer Betätigungen im Fokus zu haben.
Im Übrigen müssen Verkäufer auch die Transaktionsnebenkosten einplanen, die insbesondere aus den Kosten für M&A-Berater, Rechts- und Steuerberater sowie gegebenenfalls Wirtschaftsprüfer bestehen und in der Regel rund zehn Prozent des Transaktionsvolumens betragen. Diese mindern zwar den steuerlichen Veräußerungsgewinn, wirken sich gleichermaßen aber auch mindernd auf die Liquidität aus.