Lärmbelastung am Arbeitsplatz reduzieren

Lärmschwerhörigkeit ist eine der häufigsten Berufskrankheiten. Die Arbeitsstättenverordnung sieht bei Lärm Grenzwerte von 55 dB und 70 dB vor, die Lärmbelästigung durch Straßenverkehr liegt bereits zwischen 70 und 80 Dezibel. Damit ist Lärmschutz ein wichtiger Punkt für Unternehmen. Moderne Fenster sind ein Baustein.

Man mag es zunächst kaum glauben. Lärm ist einer der wesentlichen Belastungsfaktoren und gehört zu den häufigsten Gefährdungen am Arbeitsplatz, meldet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. In Deutschland seien vier bis fünf Millionen Arbeitnehmer gehörgefährdendem Lärm ausgesetzt. Dementsprechend sei die Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit mit fast 7.000 Fällen (Stand 2019) die am häufigsten von der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) anerkannte Berufskrankheit.

In Deutschland regelt die „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen“ (kurz: Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung oder auch LärmVibrationsArbSchV) die zulässige Lärm- und Vibrationsbelastung am Arbeitsplatz. Grundsätzlich sollte ein Wert von 80 Dezibel (dB) nicht überschritten werden. Die Arbeitsstättenverordnung sieht bei Lärm Grenzwerte von 55 dB und 70 dB vor.

Das klingt erst einmal viel. Ist es aber nicht: Schon ein normales Gespräch liegt bei etwa 60 dB. Daher muss der Arbeitgeber die Lärmbelastung am Arbeitsplatz mit einer Gefährdungsbeurteilung überprüfen. Und das wird schnell zeigen, dass auch alltäglicher Lärm bestimmte Grenzwerte locker überschreitet und damit auf Dauer gesundheitsschädigend sein kann. 

Gerade in städtischen Umfeldern steigt und steigt die Lärmbelästigung. Der Straßenverkehr ist dabei natürlich ein erheblicher Faktor, auch in kleinen und mittleren Städten. Eine Umfrage des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2016 hat ergeben, dass sich 76 Prozent der Befragten in ihrem Umfeld durch Straßenverkehr gestört oder belästigt fühlen. An zweiter Stelle der verkehrsbedingten Lärmbelästigungen steht der Luftverkehr: Der Fluglärm stört 44 Prozent der Bevölkerung. Bundesweit fühlen sich 38 Prozent durch Schienenverkehr beeinträchtigt.

Bereits ab 80 Dezibel (dB) können dauerhafte Hörschäden entstehen. 80 bis 100 dB erreichen vorbeifahrende Lkws oder Motorsägen, und die durchschnittliche Lärmbelästigung durch Straßenverkehr kann sich schnell zwischen 70 und 80 Dezibel bewegen. Laut Lärmpegeltabelle beschreibt diese Zahl die Grenze zwischen „laut“ und „sehr laut“.

Damit ist Lärmschutz ein wichtiger Punkt für Unternehmen, um ihren Mitarbeitern ein gesundheitsförderndes und motivierendes Arbeitsumfeld zu bieten. Häufig befinden sich Büros auch in Ein- oder Mehrfamilienhäusern, die bereits etwas in die Jahre gekommen sind und daher saniert werden sollen – und dann spielt der Lärmschutz eine wesentliche Rolle. Im Fokus stehen die Fenster. Moderne Fenstersysteme sind durch ihre standardmäßige Vierfach-Verglasung besonders vor Schall geschützt. Damit schützen sie die Konzentration und fördern die Konzentration.

Übrigens: Auch der Sonnenschutz ist für Mitarbeiter wichtig. Sie wollen weder geblendet werden noch in den perspektivisch immer heißer werdenden Sommern zerfließen. Das führt unter anderem zu Konzentrationsschwächen und einer zurückgehenden Arbeitsleistung. Doch dagegen kann man leicht etwas tun, etwa mit modernen Rollladenlösungen mit Motorantrieb, Raffstores und Zip-Screens. Der perfekte Sonnenschutz beruht dabei auf zwei Säulen: der richtigen Beratung und der einwandfreien Umsetzung. Mit allen Elementen sollen Hauseigentümer den Lichteinfall selbst steuern und damit die Wärmebildung in den vier Wänden regulieren. Raffstores und Zip-Screens zum Beispiel fangen bis zu 75 Prozent der Sonneneinstrahlung ab und sind damit auch optisch echte Gestaltungsmerkmale eines Hauses – und beide Lösungen können auch im Bestand nachgerüstet werden.

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