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Arbeitszeitgesetz: Das ist festgelegt

Im Zuge der Corona-Pandemie ist das Home-Office für viele deutsche Arbeitnehmer zur Normalität geworden. Allerdings bedeutet das Arbeiten von Zuhause keinesfalls, dass die Pausen vernachlässigt werden dürfen.

Wie auch bei der Arbeit vor Ort im Unternehmen, gelten im Home-Office gesetzliche Vorgaben zu den Pausenzeiten, die im Rahmen der Zeiterfassung berücksichtigt und überprüft werden müssen.

Welche Pflichten durch das Arbeitszeitgesetz hinsichtlich der Pausen vorgegeben werden, erklärt der folgende Beitrag.

Pausen im Arbeitszeitgesetz

Durch das Arbeitszeitgesetz wird geregelt, nach welchem Zeitraum während der Arbeit Pausen einzulegen sind und welche Ruhezeiten dabei beachtet werden müssen. Zwar sind die Pausenzeiten durch das Arbeitszeitgesetz fest geregelt, jedoch tauchen dennoch immer wieder Zweifelsfälle und Unklarheiten auf, die in Unternehmen für Unstimmigkeiten sorgen.

Die Gefahr ist bei der Arbeit von Zuhause besonders groß, dass Arbeitnehmer durcharbeiten, ohne die vorgeschriebenen Pausenzeiten einzuhalten – schließlich entfallen das gemeinsame Mittagessen in der Kantine und die üblichen Kaffeepausen. Im Home-Office gelten allerdings dieselben Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes für Ruhezeiten und Pausen.

Per Gesetz unterliegen die Arbeitgeber somit der Pflicht, Ruhepausen für ihre Arbeitnehmer zu gewähren. Dies ist in dem § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegt. Allerdings verzichtet der Paragraf auf eine präzise Definition der Ruhepause.

Unter dieser wird allgemein jedoch eine Unterbrechung der Arbeit verstanden, in der die Arbeitnehmer zu ihrer Arbeitsleistung nicht herangezogen werden können. Die Ruhepause dürfen die Angestellten frei nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten, ob mit einem Spaziergang, einem Mittagessen oder anderweitigen Aktivitäten.

Pausenregelungen abhängig von der Arbeitszeit

Wie lange die Pause im Detail dauert, richtet sich nach der jeweiligen Arbeitszeit. Wird mehr als sechs Stunden gearbeitet, ist eine Pause von 30 Minuten vorgesehen. Beträgt die Arbeitszeit mehr als neun Stunden, muss eine Pause von 45 Minuten eingelegt werden. Allerdings dürfen diese Unterbrechungen der Arbeit in unterschiedliche Abschnitte eingeteilt werden – mindestens müssen sie allerdings 15 Minuten in Anspruch nehmen.

Das Gesetz gibt außerdem vor, dass die Pausen im Vorfeld feststehen müssen. Dafür ist es allerdings ausreichend, einen gewissen Zeitraum zu definieren, in dem die Pausen üblicherweise realisiert werden. Früher zu gehen und deswegen gar keine Pause zu machen, stellt jedoch keine Option dar.

Home-Office – Gestaltung der Zeiterfassung

Dass die vorgeschriebene Arbeitszeit eingehalten wird, darf der Arbeitgeber nicht nur überprüfen, es besteht für ihn sogar eine Pflicht dazu. Diese gilt auch, wenn die Angestellten ihre Arbeit von zuhause aus dem Home-Office aus verrichten. Die arbeitsrechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers gelten somit auch uneingeschränkt im heimischen Büro.  

Zu diesen Verpflichtungen, die sich aus dem Arbeitszeitgesetz ergeben, gehört auch die Überprüfung und Sicherstellung, dass rechtliche Vorgaben hinsichtlich der Arbeitszeit eingehalten werden. Falls im Unternehmen kein elektronisches System zur Zeiterfassung genutzt wird, ist eine manuelle Erfassung der Arbeitszeit nötig. Dies gelingt beispielsweise in Form von schlichten Excel-Listen, auch, wenn sich diese Methode im Vergleich als überaus zeitaufwendig gestaltet. Mit einem innovativen Zeiterfassungssystem lässt sich die Arbeitszeit der Mitarbeiter jedoch auch im Home-Office einfach und unkompliziert dokumentieren.

Die Aufzeichnungen zur Arbeitszeiterfassung müssen sowohl den Beginn und das Ende des Arbeitstages umfassen als auch die entsprechenden Pausen. Diese Dokumentation ist in regelmäßigen Abständen zur Kontrolle an den Vorgesetzten zu senden.

Dieser Artikel erschien am und wurde am aktualisiert.
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