Vertragsrecht für Unternehmen: Rechtssicherheit ist entscheidend für den Geschäftserfolg

Verträge gehören zum unternehmerischen Alltag. Aber oftmals werden diese ganz wesentlichen Geschäftsvorfälle eher stiefmütterlich behandelt oder nicht wirklich ernst genommen. Dabei können in Verträgen viele Fehler passieren, die sich sehr nachteilig für Unternehmen auswirken können. 

Verträge und Vertragsverhandlungen gehören zum Unternehmerdasein wie die Steuererklärung. Die Wirtschaft kann ohne Verträge nicht funktionieren, denn in Verträgen werden Leistungsumfänge und Honorare, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, Kündigungsfristen und Haftungsausschlüsse und viele andere Details zwischen Geschäftspartnern definiert und formuliert, die für den Geschäftsbetrieb relevant sind. Verträge haben eine wichtige Nachweisfunktion: Sie dokumentieren den Inhalt von Vereinbarungen!

Und schon rechts- und wirtschaftshistorisch ist klar, dass die Vertragstreue zu den wichtigsten Grundsätzen des öffentlichen und privaten Vertragsrechts gehören. Das ist im Leitsatz „Pacta sunt servanda“ formuliert. Das bedeutet so viel wie, dass Verträge grundsätzlich einzuhalten sind. Das bezeichnet eben das Prinzip der Vertragstreue. Das ist keine moralische oder theoretische Frage, sondern auch im deutschen Zivilrecht streng geregelt. 

Der allgemeine Grundsatz der Verpflichtung zur Erfüllung von Schuldverhältnissen findet sich in § 241 BGB unter der Überschrift „Pflichten aus dem Schuldverhältnis“: „Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen. Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten.“ Und in § 242 BGB wird der Tatbestand von Treu und Glauben geregelt, der als eine der wichtigsten Ausgestaltungen dieses Grundsatzes der Verpflichtung zur Erfüllung von Schuldverhältnissen gilt. Das meint Zuverlässigkeit und Lauterkeit im Rechtsverkehr, wonach jeder im Rechtsleben zu handeln und eine sozial angemessene Rechtsausübung zu zeigen habe.

Das ist die eine Seite aller vertraglichen Vereinbarungen. Die andere Seite stellt die rechtssichere Gestaltung der Verträge dar. Denn schon eine unsaubere Formulierung oder eine kleine Unklarheit sorgten schnell für Streit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer – und weitreichenden Haftungsforderungen sind Tür und Tor geöffnet. Das bedeutet: Sämtliche Verträge sollten korrekt und rechtssicher sein, ob es das Vertragswerk über den Erwerb einer Immobilie ist, eine langfristige Kooperations- oder Liefervereinbarung oder eben nur der Dienstleistungsvertrag mit der Reinigung! 

Fehlerhafte Verträge sind nur so lange unproblematisch, wie es nicht zu Streitigkeiten kommt. Folgt aber aus einer Geschäftsbeziehung eine juristische Auseinandersetzung, kommt der sauberen und professionellen Vertragsgestaltung eine herausragende Rolle zu. Denn nur damit lassen sich eventuelle Ansprüche und Pflichten, aber eben auch Pflichtverletzungen und daraus möglicherweise resultierende Schadensersatzforderungen genau bestimmen. Ebenso wichtig: Bei fehlerhafter Vertragsgestaltung ist auch eine nicht überschaubare persönliche Haftung möglich. Das sollte unter allen Umständen vermieden werden.

Wohl dem Geschäftsführer also, der sich gut mit allen Feinheiten des Vertragsrechts auskennt, sofort weiß, an welcher Stelle Verträge anderer Unternehmer fehler- oder lückenhaft sind und der selbst jederzeit einen mängelfreien Vertrag für jede Situation vorlegen kann! Nur kann kaum ein Manager wohl von sich behaupten, vertragsrechtlich so beschlagen zu sein, dass es sämtliche Verträge selbst gestalten und auf Fehlerfreiheit analysieren kann.

Daher ist juristische Beratung bei wichtigen Verträgen unabdingbar. Schon eine unsaubere Formulierung oder eine kleine Unklarheit sorgten schnell für Streit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Solche Risiken gilt es zu vermeiden, damit Unternehmer und Manager in Ruhe und Gelassenheit arbeiten können. Das gilt insbesondere dann, da immer mehr Unternehmer und Geschäftsleiter auf diese juristische Beratung setzen, sodass die Gegenseite bei Vertragsverhandlungen häufig bereits fachlich begleitet wird und Mängel in Verträgen damit schnell auffallen und Schwachstellen zu Ungunsten einer Partei ausgenutzt werden können. Zudem müssen die jeweiligen Ziele des Unternehmers ermittelt werden, damit der juristischen Berater für diese Ziele den idealen und geeigneten Vertragstypus finden und umsetzen könne, sodass die vorab definierten Ziele auch wirklich erreicht werden können.

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