Arbeitsunfälle können jederzeit und in jedem Unternehmen passieren. Die Auswirkungen können schwerwiegend und mit hohen Kosten verbunden sein. Es ist daher eine wesentliche Unternehmer- und Führungsaufgabe, die Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Gefährdungen am Arbeitsplatz zu schützen. Das ist auch gesetzlich gefordert.
Ein paar Zahlen vorneweg: Im Jahr 2020 gab es 492 Arbeitsunfälle in Deutschland. Das waren fast 14 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Das hat aber wohl weniger damit zu tun, dass Deutschland im Allgemeinen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherer geworden ist. Vielmehr sind die Jahreszahlen der gesetzlichen Unfallversicherung ein Abbild der Corona-Krise, wie es bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, heißt. 2020 starben 399 Personen an den Folgen eines Arbeitsunfalls.
Neben dem menschlichen Leid sind auch die Kosten horrend. Seit 1994 und damit erstmals für das Jahr 1993 schätzt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle durch Arbeitsunfähigkeit. „Mit einer durchschnittlichen Arbeitsunfähigkeit von 17,3 Tagen je Arbeitnehmer/-in ergeben sich im Jahr 2019 insgesamt 712,2 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage. Ausgehend von diesem Arbeitsunfähigkeitsvolumen schätzt die BAuA die volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle auf insgesamt 88 Milliarden Euro beziehungsweise den Ausfall an Bruttowertschöpfung auf 149 Milliarden Euro.“
Das bedeutet: Arbeitsunfälle können jederzeit und in jedem Unternehmen passieren, mit unterschiedlichen Auswirkungen. Es ist Unternehmer- und Führungsaufgabe, die Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Gefährdungen am Arbeitsplatz zu schützen. Verlässliche gesetzliche Grundlagen und rechtssichere Rahmenbedingungen für alle Unternehmen sind dafür unerlässlich, und natürlich müssen Unternehmen die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften beachten. Das ist oftmals nicht leicht und aus eigener Kraft kaum zu schaffen.
Das wichtigste Grundlagengesetz für den betrieblichen Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es verpflichtet den Arbeitgeber, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und über notwendige Schutzmaßnahmen zu entscheiden. Der Arbeitgeber hat für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation im Betrieb zu sorgen. Das Arbeitsschutzgesetz gilt immer und regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz. Bei der IHK Siegen heißt es dazu: „Die Erfüllung der grundsätzlichen Anforderungen sollte nicht nur unter dem Aspekt der gesetzlichen Vorgaben erfolgen, Arbeitssicherheit hat einen nachgewiesenen volkswirtschaftlichen Nutzen.“
Damit ist das Ziel der Arbeitssicherheit der Schutz der Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Gefährdungen am Arbeitsplatz. Durch entsprechende Maßnahmen schützen Arbeitgeber ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor krankheitsbedingten Ausfällen, vermeiden dadurch Schwierigkeiten mit der Berufsgenossenschaft und schaffen ein Umfeld, die menschengerechte Arbeit fördert und alles dafür tut, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Sorge um ihr Wohlergehen entwickeln und entfalten können.
Spezialisierte Beratungsgesellschaften unterstützen Unternehmen bei der rechtssicheren Umsetzung aller Anforderungen in der Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Leistungspflichten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Zu den Sonderthemen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gehören beispielsweise die Bewertung und Optimierung der Betriebsorganisation, um Organisationsverschulden vorzubeugen, die Unterstützung der Unternehmensführung in der Kommunikation mit Behörden und Unfallversicherern, die Optimierung von arbeitsschutzbezogenen Prozessen, die ergonomische Einrichtung von Arbeitsstätten, die Beurteilung möglicher psychischer Gefährdungspotenziale und die Durchführung von speziellen Unterweisungs- und Fortbildungsmaßnahmen.
Arbeitssicherheit ist dabei immer sehr individuell zu betrachten und unterscheidet sich von Branche zu Branche, von Unternehmen zu Unternehmen. Im Fokus der Beratung steht daher die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Instrument der Arbeitssicherheit. Damit ermitteln und beurteilen Arbeitssicherheitsexperten für alle Beschäftigten eines Unternehmens die im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit relevanten Gefährdungen und implementieren ausgehend von diesen Ergebnissen individuell passende Schutzmaßnahmen zur bestmöglichen Senkung des Unfall- und Gesundheitsrisikos. Nur durch die individuelle Analyse lässt sich erkennen, welche Risiken wirklich auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer warten, damit die jeweils passenden Schutzmaßnahmen getroffen werden können.