Mini- und Midijobber:innen erwerben so gut wie keine Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung. Private Altersvorsorge ist in diesen Einkommensgruppen regelmäßig auch nicht möglich. Die Lösung heißt betriebliche Altersvorsorge durch die pauschaldotierte.
Minijobber:innen – also Arbeitnehmer:innen mit steuer- und sozialversicherungsfreien Einkünften bis 450 Euro monatlich – sind aus der deutschen Wirtschaft nicht mehr wegzudenken. Ende 2019 arbeiteten 7,9 Millionen Menschen in Deutschland in einem Minijob. Zwar haben die Auswirkungen der Corona-Krise auf Branchen wie Handel und Gastronomie die Anzahl deutlich reduziert auf zuletzt rund sechs Millionen.
Aber sobald die Pandemie vorüber ist und alle Unternehmen uneingeschränkt arbeiten können, wird die Dynamik wieder zunehmen. Schon 2021 hat gezeigt: Die Anzahl der Minijobber war allein im zweiten Quartal um 500.000 gestiegen. „Wir gehen davon aus, dass sich die Zahl der Minijobber weiter erhöhen wird“, sagte Heinz-Günter Held, Geschäftsführer für die Minijob-Zentrale bei der Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. In vielen Bereichen würden aktuell dringend Minijobber gesucht. Die Tendenz ist, mit Blick auf die Post-Corona-Zeit, deutlich positiv.
Im unteren Einkommensbereich bewegen sich auch die sogenannten Midijobber:innen, also Beschäftigte in der sogenannten Gleitzone (Einkommen von 450 bis 1.300 Euro brutto monatlich). Insgesamt verdienen mehr als zehn Millionen Arbeitnehmer:innen in Deutschland weniger als 1.300 Euro brutto.
Das Problem dieser Arbeitsmodelle: Mini- und Midijobber:innen erwerben so gut wie keine Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung. Geld für eine private Altersvorsorge steht in diesen Einkommensgruppen regelmäßig auch nicht zur Verfügung. Um das zu verdeutlichen: So erwerben Minijobber:innen zurzeit lediglich ca. 0,38 Euro pro Arbeitsmonat Rentenanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das entspricht pro Jahr einem Wert von 4,53 Euro. Nach 20 Jahren ergibt sich somit bestenfalls eine monatliche Rente von 91,20 Euro. Eine andere Zahl besagt, dass Frauen, die 45 Jahre in Minijobs arbeiten, eine Rente von weniger als 200 Euro monatlich erhalten.
Das reicht nicht für eine ordentliche Ruhestandsfinanzierung. Mini- und Midijobber:innen sind dann von anderen Einnahmenquellen oder finanziell von ihren Lebenspartner:innen abhängig. Die Gefahr der Altersarmut ist damit trotz eines womöglich unterbrechungsfreien Erwerbslebens vorprogrammiert. Das ist ein katastrophales Szenario für die Betroffenen und den Staat gleichermaßen, der durch Transferleistungen solidarisch eingreifen muss. Daher ergibt es Sinn, auch in niedrigen Einkommensgruppen durch ein spezielles Konzept auch Geringverdiener:innen die betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen, von der sie sonst häufig ausgeschlossen sind.
Doch mit welchem bAV-Instrument soll dies gelingen? Die typischen Wege der Direktversicherung und Pensionszusagen sind für Minijobber nicht vorgesehen, und bei Midijobber:innen sind die Gehälter eigentlich zu niedrig für eine Entgeltumwandlung etc. Daher ist es wichtig, diesen Arbeitnehmern eine Möglichkeit zu eröffnen, sich Ansprüche in der betrieblichen Altersversorgung zu erarbeiten. Ohne eigenen finanziellen Beitrag ist das mit der pauschaldotierte Unternehmenskasse möglich.
Dadurch können Mini- und Midijobber:innen durch eine betriebliche Altersvorsorge bedacht werden. Im Fokus steht die sogenannte Arbeitszeiterhöhung. Der vom Arbeitgeber geleistete Gegenwert – zum Beispiel in Höhe von 50 Euro monatlich – wird dafür sozialabgaben- und steuerfrei als Versorgungsbeitrag in eine betriebliche Altersversorgung eingebracht, in dem Falle in eine pauschaldotierte Unternehmenskasse.
Das bedeutet: Nach 20 Jahren im Job entsteht durch diesen Entgeltverzicht von 50 Euro, für den nur wenige Stunden mehr monatlich gearbeitet werden muss, eine Kapitalzusage von 35.000 Euro oder umgerechnet pro Monat eine Rente von 194,44 Euro. Der finanzielle Aufwand für den Arbeitnehmer ist null, der Arbeitgeber hat rund 10.000 Euro aufgebracht. Dieser finanzielle Mehrwert entsteht durch die Struktur der pauschaldotierten Unternehmenskasse, deren Dotierungen mit durchschnittlich drei Prozent jährlich verzinst werden. Bei Bedarf kann der Arbeitgeber diese Leistung auch noch eigenfinanziert erhöhen und einen Beitrag nach Wahl einzahlen.
Arbeitnehmer:innen können so ohne spürbare finanzielle Belastung eine nachhaltige, sofort unverfallbare Altersversorgung aufbauen. Der jeweilige sozialversicherungsrechtliche Status als Mini- oder Midijobber:in wird dabei nicht angetastet. Bei Statusveränderungen, zum Beispiel dem Wechsel eines Minijobbers in ein Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis, kann die Versorgung problemlos fortgeführt werden. Dazu kommen interessante steuerliche und rechtliche Vorteile. Der Anspruch kann in der Anwartschaftsphase nicht gepfändet werden und ist im Fall einer Arbeitslosigkeit nicht auf staatliche Leistungen anrechenbar. Auf den Beitrag sind ebenfalls keine Steuern oder Sozialabgaben fällig. Erst ab Bezug der Versorgungsleistungen müssen auf die Versorgungsleistungen unter Umständen Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden (nachgelagerte Besteuerung).