EU verabschiedet E-Commerce-Richtlinie

05.05.2000 – Neue Rahmenbedingungen für den elektronischen Handel will die sogenannte E-Commerce-Richtlinie schaffen, die jetzt vom Europaparlament in Brüssel verabschiedet wurde.

Neue Rahmenbedingungen für den elektronischen Handel will die sogenannte E-Commerce-Richtlinie schaffen, die jetzt vom Europaparlament in Brüssel verabschiedet wurde.

Das neue Regelungswerk verfolgt dabei vor allem zwei Ziele: Die Liberalisierung des elektronischen Handels in der Europäischen Union sowie eine Rechtsharmonisierung in den Mitgliedsstaaten. Zu den wichtigsten praktischen Auswirkungen der neuen Regelung gehört dabei die Rechtsgültigkeit elektronisch abgeschlossener Verträge sowie die Feststellung des Gerichtsstandes für rechtliche Auseinandersetzungen mit E-Commerce Unternehmen: Demnach gilt künftig nicht mehr der Standort eines Webservers, sondern immer der Niederlassungsort eines Unternehmens als maßgebend.

Eine Haftung der Provider für den Online-Content Dritter sieht die Neuregelung indes nicht vor. Anders als beim deutschen Teledienstgesetz haften die Provider auch dann nicht, wenn Sie Kenntnis über fremde illegale Inhalte erhalten haben. Neu geregelt wurde auch der Umgang mit Werbe-Mails, die als solche nun klar erkennbar sein müssen.

Werbemailer dürfen zudem keine Verbraucher anschreiben, welche sich in ein spezielles Schutz-Register eingetragen haben. Nicht geregelt wurde allerdings, wie mit illegalen Inhalten prinzipiell umgegangen werden muss. Die einzelnen Bestimmungen der Richtlinie müssen jetzt von den EU-Staaten innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.

 



 

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