Elektronische Signatur in den USA

18.02.2000 – Elektronische Signaturen scheinen nun auch in den USA Fuß zu fassen.

Elektronische Signaturen scheinen nun auch in den USA Fuß zu fassen.

Die US-Regierung und zahlreiche Bundesstaaten verabschieden gegenwärtig den (UETA). Ziel des UETA ist es, komplexe Formen des elektronischen Handels juristisch abzusichern. Dazu gehören Versicherungsgeschäfte und andere Online-Transaktionen, bei denen als Grundlage ein unterschriebener Vertrag vorgeschrieben ist.

Auf der Grundlage des UETA können die einzelnen Staaten bereits geltende, rechtliche Klauseln verabschieden. Hierbei stehen drei Kernbereiche im Vordergrund: Eine Signatur ist nicht zwingend durch eine eigenhändige Unterschrift an die Person gebunden, sondern durch beliebige Methoden. In der Auswahl der Verschlüsselungstechnologie sind die Vertragsparteien frei.

Es sind Ausnahmen wie beim Testament vorgesehen. Entsprechende Verordnungen greifen inzwischen schon in Kalifornien und Pennsylvania. So können die Verbraucher in Kalifornien online Versicherungen abschließen – ohne handschriftliche Unterzeichnung. Der Vertrag muß lediglich durch eine nicht-erneuerbare Email bestätigt werden.

 



 

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