EU-Richtlinie für E-Signaturen in Kraft

25.01.2000 – Die im letzten Dezember verabschiedete EU-Richtlinie über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen ist in Kraft getreten.

Die im letzten Dezember verabschiedete EU-Richtlinie über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen ist in Kraft getreten.

Die sieht unter anderem Sicherheitsstandards für digitale Signaturen vor, um Fälschungen zu verhindern. Diese Signaturen sollen im Rechtsverkehr via Internet Unterschriften ersetzen können. Die EU-Staaten verpflichten sich deshalb mit der neuen Richtlinie, fälschungssichere Signaturen den handschriftlichen Unterschriften rechtlich gleichzustellen.

Die Bundesregierung gab bekannt, dass sie so schnell wie möglich die EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzen wolle. Diese Umsetzung kann laut Regierung relativ schnell erfolgen, da in Deutschland bereits 1997 ein Signaturgesetz als Teil des IuKDG verabschiedet worden ist. Dieses Gesetz müsse lediglich den Regelungen der EU-Richtlinie angepaßt werden, hieß es in Berlin.

 



 

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