Online-Anbieter haften für Raubkopien

12.04.2000 – Internet-Dienste haben zukünftig Schadensersatz zu leisten, wenn sich Nutzer über ihr Angebot Raubkopien von Musikartikel besorgen.

Internet-Dienste haben zukünftig Schadensersatz zu leisten, wenn sich Nutzer über ihr Angebot Raubkopien von Musikartikel besorgen.

In einem vor dem Landgericht München geführten Musterprozeß gegen (SIIA) zeigt, bieten mehr als 90 Prozent der von ihnen untersuchten Software-Auktions-Angebote Raubkopien an.

Analysiert wurden über 1500 Software Auktionen führender Online-Auktions-Anbieter wie eBay, Yahoo!, Amazon.com oder Excite@Home. So hatte beispielsweise eBay bei 544, Excite@Home bei 343 und Yahoo! bei 478 Auktionen Raubkopien im Angebot.

 



 

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