Bundestag stärkt Verbraucherschutz

14.04.2000 – Um mehr Rechtssicherheit im E-Commerce und beim Einkauf per Katalog, Brief oder Telefon für den Kunden zu schaffen, hat der Bundestag gestern das Fernabsatzgesetz verabschiedet.

Um mehr Rechtssicherheit im E-Commerce und beim Einkauf per Katalog, Brief oder Telefon für den Kunden zu schaffen, hat der Bundestag gestern das Fernabsatzgesetz verabschiedet.

Demnach haben Verbraucher zukünftig das Recht, auf diesem Wege gekaufte Waren innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben und den Kaufpreis zurück zu verlangen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Händler dabei seinen Sitz in Deutschland oder in einem anderen Land der Europäischen Union hat.

Ausgenommen von der Rückgabe sind allerdings Waren wie CDs, Videos oder Software, bei denen das Schutzsiegel vom Käufer beschädigt oder entfernt wurde. Zudem unterliegen Verkäufe zwischen Privatpersonen und Online-Auktionen nicht dem Fernabsatzgesetz, es sei denn, eine Privatperson erwirbt bei einer Auktion ein Produkt von einem professionellen Verkäufer.

Ferner regelt das Vorschriften zur Verfügbarmachung von Vertragstexten. Künftig muss ein Vertrag entweder per Email oder Datenträger bzw. in einer Druckversion zusammen mit der bestellten Ware zugestellt werden.

Anbieter von Produkten stehen außerdem in der Pflicht, ihre Waren und Vertragsbedingungen für den Verbraucher verständlich zu beschreiben, um Kunden vor Missverständnissen und Fehlentscheidungen zu schützen. Das neue Gesetz soll am 1. Juni diesen Jahres in Kraft treten.

 



 

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