19.06.2000 – Wer in der neuen Welt im Internet einkaufen will, kann zukünftig mit seinem guten Namen bezahlen.
Wer in der neuen Welt im Internet einkaufen will, kann zukünftig mit seinem guten Namen bezahlen.
Nachdem bereits das amerikanische Repräsentantenhaus das Gesetz zur Regelung der digitalen Unterschrift, der sogenannte E-Sign Act, mit überwältigender Mehrheit passieren ließ, hat nun auch der die Gesetzesvorlage einstimmig gebilligt. Zwar besitzen schon viele Bundesstaaten ein eigenes Signaturgesetz, doch mit dem E-Sign Act wollte Washington einen nationalen Standard schaffen.
Von dem Gesetz versprechen sich Beobachter einen gravierenden Einfluß auf den zukünftigen Internet-Handel des Kontinents. Mit der Einführung der verschlüsselten digitalen Signatur soll sowohl Konsumenten als auch Unternehmen die Unsicherheit im Online-Geschäft genommen werden. Online-Shopper können neben CDs und Büchern bald auch sicher ihre Hypothekenkredite, Autos und andere Waren über das Web beziehen. Zudem können Unternehmen rechtskräftige Verträge untereinander schließen.
Von den Regelungen des neuen Gesetzes ausgeschlossen werden jedoch zunächst "sensible" Dokumente wie Adoptionsurkunden oder Erbschaftsunterlagen. Bevor das Gesetz rechtswirksam werden kann, muss es noch vom amerikanischen Präsidenten unterzeichnet werden. Doch der freue sich angeblich schon darauf, die Regelung zu signieren.