Derzeit überzieht laut dem Branchenmagazin „heise“ die Kanzlei Rechtsanwälte U+C deutsche Internetnutzer mit Massenabmahnungen. Abmahngrund soll die Nutzung des Porno-Streamingportals „Redtube“ insbesondere des Films „Amanda´s Secret“ sein. Inzwischen haben sich auch die Verbraucherzentralen eingeschaltet, die dazu raten, die Abmahnung zwar ernst zu nehmen, aber nicht zu ernst.
So heißt es seitens der Verbraucherzentrale NRW, dass die Abmahnung angreifbar sei, da bislang noch nicht höchstrichterlich geklärt wurde, ob bei einem Streamingangebot das Urheberrecht verletzt wurde. Auch wenn der Fall für den Betroffenen pikant ist (und darauf scheinen die Anwälte zu setzen), sollten sich Betroffene rechtlichen Rat einholen sowie ein Abmahnopfer dass sich bereit gerichtlich gegen die Abmahnung und der Zahlung eines Betrages von 250 Euro sowie der Abgabe einer Unterlassungserklärung wehrt.
Der Essener Rechtsanwalt Alexander Hufendiek hat für das „Abmahnopfer“ eine negative Feststellungklage vor dem Amtsgericht Potsdam erhoben. Ziel der negativen Feststellungsklage sei es laut Hufendiek, gerichtlich feststellen zu lassen, dass der abgemahnte Anschlussinhaber die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat. Außerdem soll grundsätzlich geklärt werden, wie die Abmahner an die Daten des Betroffenen gelangt sind.
Auch die Verbrauchzentrale NRW findet das Geschäftsgebaren der Anwälte Urmann und Collegen sehr fragwürdig. So weisen die Verbraucherschützer daraufhin, dass der Gegenstandswertmit 1.080 Euro angesetzt wurde und damit am Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken – das einen Streitwert für die außergerichtliche Geltendmachung auf 1.000 Euro beschränkt – unterläuft. Dieses Gesetz ist am 8. Oktober 2013 in Kraft getreten. Der fragliche hohe Streitwert führt dazu, dass die Geschäftsgebühr 149,50 Euro statt 104 Euro beträgt. Schon alleine diese Preisfestsetzung sei für die Verbraucherzentrale rechtlich unzulässig.
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Rechtsanwalt Alexander Hufendiek
Verbraucherzentrale NRW