Die EU-Kommission hat am 21. April 2021 einen Vorschlag zur Ablösung der geltenden Maschinenrichtlinie durch eine neue Maschinenverordnung veröffentlicht.
Die heute geltende Maschinenrichtlinie bietet keinen konsistenten, europaweiten Rechtsrahmen aufgrund unterschiedlicher Auslegungen durch die Mitgliedstaaten und berücksichtigt Aspekte wie zum Beispiel die Digitalisierung und neue Technologien wie KI nicht ausreichend. Die Maschinenrichtlinie soll durch eine Verordnung abgelöst werden, die, ohne dass sie von jedem Mitgliedstaat in nationales Recht umgesetzt werden muss, in allen Mitgliedsstaaten der EU gilt.
Damit wird die Maschinenverordnung die einheitlichen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit insbesondere bei der Interaktion zwischen Mensch und Maschine sicherstellen und den freien Warenverkehr von Maschinen innerhalb der EU gewährleisten.
Sie wird mit den bestehenden Rechtsvorschriften zur Produktsicherheit, mit der künftigen Verordnung zur künstlichen Intelligenz, Digitalisierung und innovativen Technologien vereinbar sein und soll die technologischen Entwicklungen in Europa positiv begleiten. Für Unternehmen ergeben sich einige Vorteile, gleichzeitig gilt es aber auch mögliche Fallstricke zu umgehen und es ist unumgänglich, sich mit der neuen Verordnung auseinanderzusetzen.
Hier setzt der Intensivkurs „Die neue Maschinenverordnung der EU und ihre Auswirkung auf Schweizer Unternehmen“ der Vereon AG mit lic. Iur. Hans-Joachim Hess an. Am 30. September geht es unter anderem um:
+ Geplante Änderungen und Vorteile der Verordnung
+ Details der Maschinenverordnung mit besonderem Augenmerk auf die Schweizer Maschinenindustrie
+ Notwendige vorbereitende Massnahmen und Anpassungen in den Unternehmen