Ein Whitepaper von Tacto informiert über die Verpflichtungen, die durch das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auf den industriellen Mittelstand zukommen, und zeigt Lösungsansätze.
Oft enden Gesetze an Landesgrenzen – die Geschäfte vieler deutscher Unternehmen aber nicht. Ab 2023 gelten die neuen Vorschriften in Bezug auf Umwelt- und Menschenschutzrechte entlang der gesamten Lieferkette durch das Inkrafttreten des viel diskutierten Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Was anfänglich von vielen als „zahnloser Tiger“ abgetan wurde, ist nun als Gesetz offiziell verabschiedet und zieht bei Verstoß reale Konsequenzen nach sich. Die damit einhergehenden Neuerungen sind für viele Unternehmen allerdings teilweise noch sehr unübersichtlich. Dabei steht durch die indirekte Berichtspflicht für alle Unternehmen entlang der Lieferkette sowie den kürzlich diskutierten Vorschlag einer weitreichenden EU-Richtlinie insbesondere auch der Mittelstand vor der Herausforderung, sich auf das Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) vorzubereiten. Laut der Studie “Challenges 2022 – von Nachhaltigkeit bis Digitalisierung” des amerikanischen Softwareherstellers Aras Corp sind erst 35 % der deutschen Unternehmen gut auf das LkSG vorbereitet. Das Münchener Start-up Tacto stellt nun ein Whitepaper vor, das dabei helfen soll, die Anforderungen des neuen Lieferkettengesetzes für den Mittelstand im Detail zu verstehen sowie klare Handlungsweisen und konkrete Maßnahmen abzuleiten.
Unternehmen spielen beim weltweiten Schutz der Menschenrechte eine Schlüsselrolle: Fast alle Produkte, die hergestellt werden, sind das Ergebnis globaler Lieferketten. Viele alltägliche Produkte und Rohstoffe, beispielsweise Kaffee, Verpackungen oder Batterien für Autos und Handys, stammen teilweise aus Entwicklungsländern – Lieferketten, die nicht immer vollumfänglich kontrolliert werden können. In vielen Entwicklungs- und Schwellenländern, die in internationale Handelsströme eingebunden sind, herrscht ein schwaches Rechtesystem. So hat am 21. Juni 2021 der Deutsche Bundestag das LkSG verabschiedet, das Anforderungen an Unternehmen beinhaltet, die deren Einkauf und Lieferketten betreffen. Damit endet die Verantwortung der Unternehmen nicht länger am eigenen Werkstor, sondern besteht entlang der gesamten Lieferkette fort. Die Neuerungen stellen nicht nur Großunternehmen, sondern auch den industriellen Mittelstand vor Herausforderungen, da viele nicht wissen, wie die Forderungen zu deuten und Vorschriften umzusetzen sind.
Hintergrund des neuen Gesetzes ist, dass den Umwelt- und Menschenrechten durch gewisse Qualitätsanforderungen enger und sorgfältiger nachgegangen werden muss – und das weltweit eben so weit die Lieferkette reicht. Das Lieferkettengesetz gilt ab 01. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden, ab 2024 für Firmen mit über 1.000 Mitarbeitenden. Zudem hat die EU einen Vorschlag für eine weitere weitreichendere Richtlinie vorgestellt, bei der auch Mittelständler mit mehr als 500 Mitarbeitern und 150 Mio. € Umsatz von den Lieferkettengesetzsorgfaltspflichten betroffen wären. Sollte dieser Richtlinienentwurf das EU-Gesetzgebungsverfahren erfolgreich durchlaufen, haben die zugehörigen EU-Mitgliedsstaaten eine Frist von zwei Jahren, diese in ein nationales Recht zu übersetzen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen alle unmittelbaren Zulieferer auf die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards überprüfen. Unternehmen, die im Ausland Vorleistungsgüter oder Fertigerzeugnisse beschaffen, müssen Verantwortung für Produktionsverfahren und Arbeitsbedingungen bei ihren Zulieferern übernehmen, Missstände zurückverfolgen und diese von vornherein oder ab Kenntniserlangung vermeiden. Durch diese indirekte Berichtspflicht entlang der Lieferkette und die erhöhten Anforderungen von Kunden an ihre Lieferanten ist auch das Rückgrat der deutschen Wirtschaft – der industrielle Mittelstand – betroffen und muss sich zukunftssicher aufstellen, um als Lieferant wettbewerbsfähig zu bleiben. Bei Verstößen gegen diese Rechtspflicht droht ein Bußgeld oder Schadensersatz der Mitbewerber.
Risikomanagement, Gefahrenerkennung und Lieferantenabfrage
Das Whitepaper von Tacto thematisiert nicht nur die Anwendungsbereiche, Inhalte und Konsequenzen bei Verstößen des LkSG, sondern liefert auch konkrete Maßnahmen und Lösungsansätze für die Umsetzung der Anforderungen im Mittelstand. Die Softwarelösung von Tacto unterstützt durch intelligente Digitalisierung im Einkauf dabei, die Mindestanforderungen des Lieferkettengesetzes ohne großen Mehraufwand zu erfüllen, um den Einkauf im industriellen Mittelstand zukunftssicher aufzustellen und mit dem Gesetz Schritt zu halten. Mithilfe von Tacto können Lieferanten auf Knopfdruck qualifiziert und alle relevanten Anforderungen des Lieferkettengesetzes durch digitalisierte Lieferantenselbstauskünfte abgefragt werden. Zudem können durch die anschließende Bewertung der Lieferanten frühzeitig Risiken und Präventionsmaßnahmen eingeleitet werden. “Wir unterstützen Mittelständer nicht nur dabei, ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen, sondern ihre Bemühungen auch systematisch zu dokumentieren, um den Anforderungen des LkSG nachzukommen. Das ist sowohl möglich durch die Einrichtung von Risikomanagement und Risikoanalysen sowie der Verankerung von Maßnahmen gegenüber unmittelbaren Zulieferern, als auch durch die Umsetzung der Sorgfaltspflicht bei mittelbaren Zulieferern. Besonders wichtig ist dabei, dass unsere Lösungsansätze speziell für Mittelständler konzipiert und nicht für die Anforderungen eines Großkonzerns gebaut sind”, so André Petry, Geschäftsführer und Mitgründer von Tacto.
Ausblick auf eine fairere Zukunft
Einer ökonomischen Analyse des Handelsblatt nach zu urteilen, sollten die Kosten des Lieferkettengesetzes angesichts der betriebswirtschaftlichen Vorteile, die Unternehmen durch die Einhaltung von Sorgfaltspflichten erwarten, nicht als reiner Verwaltungsaufwand, sondern vielmehr als Investition betrachtet werden. Deutsche Unternehmen, die Sorgfaltspflichten einhalten, versprechen sich vor allem Reputationsvorteile bei Konsumenten, eine verbesserte Qualität der Vorprodukte sowie eine höhere Resilienz ihrer Lieferkette. Als spezieller Vorteil des Lieferkettengesetzes gegenüber einer freiwilligen Lösung wird vor allem die Angleichung der Wettbewerbsverhältnisse gesehen. “Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes werden nicht nur große Firmen davon betroffen sein. Jeder kleinere Zulieferer eines großen Unternehmens wird die Regulierung in der einen oder anderen Form zu spüren bekommen, da von der Lieferkette Auskünfte eingeholt werden. In den nächsten Jahren wird es außerdem wahrscheinlich zu einer europäischen Richtlinie kommen, deren Regulierungen sogar noch strenger sein könnten. Daher ist es so wichtig, sich als Mittelständler auf die bevorstehenden Anforderungen mit passenden Systemen und Prozessen vorzubereiten”, rät André Petry.