Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes

Nachdem die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) seit über drei Jahren gilt, wird das revidierte Datenschutzgesetz der Schweiz (DSG) voraussichtlich im Jahr 2022 in Kraft treten.

Der heute in der Schweiz geltende Vorgängererlass aus 1992 wird unserer heutigen gesellschaftlichen und technologischen Entwicklung und Möglichkeiten dank Google, Facebook & Co. nicht mehr gerecht. In zahlreichen Aspekten der DSGVO angeglichen, weicht das DSG in einigen Punkten erheblich von dieser ab. Unabhängig davon ist es wichtig, dass sich Schweizer Unternehmen mit dem DSG beschäftigen und die relevanten technischen und organisatorischen Massnahmen ergreifen.

Wichtig ist es zu evaluieren
+ was sich mit der Revision des Datenschutzgesetzes für das eigene Unternehmen ändert
+ was bei der Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen und Datenschutz-Folgenabschätzung zu beachten ist
+ worüber in Datenschutzerklärungen zu informieren ist
+ welche organisatorischen und technischen Massnahmen im Unternehmen zu beachten sind.

Dass bei Verstössen gegen das DSG nicht die Unternehmen, sondern die verantwortlichen Mitarbeiter zur Verantwortung gezogen werden ist dabei von besonderer Relevanz. Ein Grund mehr, sich auch im eigenen Interesse schon jetzt intensiv mit dem Gesetz auseinanderzusetzen.

Einen Einstieg ins Thema mit prasxisrelevanten Tipps vermittelt der eintägige Intensivkurs: Revision des Datenschutzgesetzes und die Auswirkungen auf Unternehmen am 24. August 2021 mit Mag.iur. Maria Winkler, Rechtsanwältin, Dozentin und Auditorin für Datenschutzzertifizierungen.

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