„Ausbildung der Ausbilder“: Fachkräftemangel durch Berufsausbildung bekämpfen

Wer ausbilden darf, regelt die Ausbilder-Eignungsverordnung (AVEO) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Auf diese Prüfung gilt es sich vorzubereiten. Denn: Nur wer selbst für alle Anforderungen gewappnet ist, kann allen Anforderungen der Praxis begegnen und junge Menschen gezielt anleiten und ausbilden.

Fragt man Unternehmer heute nach ihren größten Schwierigkeiten, steht selten eine Klage übers Geldverdienen an erster Stelle. Vielmehr wechseln sich „Regulierung“ und „Fachkräftemangel“ ab. Doch während ein Unternehmer an der Gesetzgebung nur selten etwas ändern kann (oder anders gesprochen: gar nichts!), stehen ihm bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels verschiedene Instrumente zur Verfügung. Neben der Verbesserung des Employer Brandings, um als attraktiver Arbeitgeber qualifizierte Mitarbeiter am Markt ansprechen und dauerhaft binden zu können, ist dies vor allem die eigene beruflichen Ausbildung im Betrieb.

Das bedeutet: Wollen Unternehmer den Schwierigkeiten des Mitarbeiter- und Fachkräftemangels frühzeitig entgegentreten und sich einen Vorsprung im Markt erarbeiten, ist die Förderung und Bindung von jungen Menschen besonders wichtig. Daher kommt der gezielten Entwicklung von Auszubildenden eine herausragende Rolle zu. Die individuellen Stärken von Auszubildenden zu erkennen, gemäß dem Persönlichkeitsbild zu handeln, Handlungspotenziale zu heben und die Leistungen auf die betrieblichen Belange abzustimmen sind erhebliche Faktoren für den künftigen Erfolg mit den Auszubildenden und späteren Fachkräften. Die dann auch gerne im Betrieb bleiben!

Qualifikation der Ausbilder im Betrieb kommt höchste Bedeutung zu

Dafür ist es freilich entscheidend, dass die Ausbildung Niveau und Qualität besitzt. Auszubildende müssen nicht nur menschlich gut behandelt und gefördert werden, um ihre individuellen Kompetenzen herauszubilden, Spaß an der Arbeit zu haben und sich jederzeit hochmotiviert fürs Unternehmen einzubringen. Junge Menschen benötigen aber darüber hinaus auch fachlich hochwertige Anleitung, sie wirklich etwas Substanzielles lernen. Daher kommt der Qualifikation der Ausbilder im Betrieb höchste Bedeutung zu. 

Ein Weg, das Niveau der Ausbildung zu erhöhen und dadurch bessere Ergebnisse zu erzielen, liegt darin, die Mitarbeiter zu qualifizieren, die mit den Auszubildenden zu tun haben – „Ausbildung der Ausbilder“ ist das Stichwort dafür. Wer ausbilden darf, regelt die Ausbilder-Eignungsverordnung (AVEO) als Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Sie legt fest, unter welchen Voraussetzungen eine Person als Ausbilder im Sinne des Berufsbildungsgesetzes anerkannt werden kann. Formell klingt das so: „Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen“, heißt es im Bundesgesetzblatt zur Ausbildereignungsverordnung von 2009.

Allen Anforderungen der Ausbildungspraxis gerecht werden

Der Besitz des „Ausbilderscheins“ ist, in Kombination mit einschlägiger Berufserfahrung des Ausbilders, Grundvoraussetzung für die betriebliche Ausbildung. Aber der Wert der „Ausbildung der Ausbilder“ ist ein viel größerer: Denn wer weiß, wie Auszubildende bestmöglich gefördert werden, kann ihnen professionell und pädagogisch einwandfrei alle Kenntnisse vermitteln, die sie für eine erfolgreiche berufliche Karriere benötigen. Die formale Qualifikation einer Führungskraft, eine Ausbildung durchzuführen, ist das eine – den Anforderungen der Ausbildungspraxis gerecht zu werden, etwas Anderes.

Jetzt sollten Unternehmer aber nicht annehmen, dass der Erwerb des Ausbilderscheins nur ein formaler Akt ist. Vielmehr unterliegt er strengen Regularien der Industrie- und Handelskammern. Insofern sollten Manager und deren Mitarbeiter, die für die Ausbildereignungsprüfung vorgesehen sind, das Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern sich gezielt darauf vorbereiten. In speziellen Kursen erhalten sie Einblick in alle Bereiche, die Praktiker für den Erwerb des Ausbilderscheins und damit der Befähigung zur betrieblichen Ausbildung kennen müssen.

1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und die Ausbildung planen

2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken

3. Ausbildung durchführen

4. Ausbildung abschließen

Das sind die vier Handlungsfelder gemäß AEVO, in denen die Industrie- und Handelskammern laut dem Rahmenlehrplan des Deutschen Industrie- und Handelskammertages das Wissen der Ausbilder in spe abfragen. Darauf sollten Praktiker gezielt vorbereiten. Denn: Nur wer selbst für alle Anforderungen gewappnet ist, kann allen Anforderungen der Praxis begegnen und junge Menschen gezielt anleiten und ausbilden.

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