Das Interesse an der betrieblichen Krankenversicherung wächst stark. Unternehmen können sich dadurch unter anderem als gute Arbeitgeber positionieren und bestimmte Module aus einem großen Leistungsspektrum auswählen.
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) meldete kürzlich ein interessantes Ergebnis. Rund 7700 Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern eine betriebliche Krankenversicherung. Das ist eine Verdopplung in nur drei Jahren. Mehr als 750.000 Beschäftigte kommen dadurch bereits in den Genuss zusätzlicher Gesundheitsleistungen. Und immer mehr Arbeitgeber nutzen sie als erfolgreiches Instrument, um Fachkräfte zu gewinnen und sie langfristig an die Betriebe zu binden.
Das stark wachsende Interesse an der betrieblichen Krankenversicherung zeige, dass Unternehmen und Belegschaften in Eigeninitiative und mit Hilfe der Privaten Krankenversicherung Lösungsmöglichkeiten für eine zusätzliche Absicherung im Krankheitsfall finden könnten, die Vorteile für alle böten.
Was hinter der sogenannten bKV steckt? Ganz einfach: Die bKV bezeichnet eine besondere Form der arbeitgeberfinanzierten Absicherung für den Krankheitsfall. Bei der betrieblichen Krankenversicherung schließt der Arbeitgeber für seine gesamte Belegschaft oder einen Teil seiner Mitarbeiter bei einem privaten Krankenversicherer eine (modulare) Zusatzversicherung ab und übernimmt die Zahlung der Beiträge. Während die gesetzliche Krankenversicherung immer mehr Leistungen einschränkt (und die private Vollversicherung aufgrund der Zugangsvoraussetzungen für viele Arbeitnehmer unerreichbar bleibt), eröffnet die betriebliche Krankenversicherung die Möglichkeit, für Mitarbeiter Module aus der privaten Krankenversicherung zur Verfügung zu stellen – und zwar als Bonus aufs Gehalt.
Die Bandbreite der Leistungen ist sehr groß, und Unternehmen können daraus frei wählen, welche Leistungen sie den Mitarbeitern über die PKV zur Verfügung stellen wollen. Das können Zahnzusatzversicherungen sein oder zusätzliche Tarife für den stationären und ambulanten Bereich, die Erweiterung der Krankentagegeldversicherung, die Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen, Leistungen beim Heilpraktiker, Sehhilfen, Auslandsreisekrankenversicherung (inklusive Notfall-Assistance für schwerwiegende Situationen auf Reisen) oder auch die Pflegevorsorge.
Die bKV ist für Unternehmen nicht nur wertvoll, weil sie dadurch die Krankenstände reduzieren können – sie werden auch erfolgreicher. Denn nur fitte und gesunde Mitarbeiter sind produktive und motivierte Mitarbeiter und die Praxis zeigt, dass die Angebote sehr gerne angenommen werden. Und Unternehmen können sich als gute Arbeitgeber positionieren. Mit Gesundheit und Wohlbefinden lassen sich potenzielle Mitarbeiter reizen, sich ein neues Unternehmen genauer anzuschauen – und dabei bleiben sie erst recht gerne, wenn sie durch besondere Angebote in ihrer Gesundheit gefördert werden. Durch die (überschaubare) Investition in die betriebliche Krankenversicherung können Betriebe also ihre Substanz und ihr Employer Branding maßgeblich stärken.
Bei der bKV handelt es sich eine Versicherung für fremde Rechnung nach §§ 43ff. des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Die Ausgaben können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, zudem profitieren Unternehmen in der Regel von günstigeren Gruppentarifen. Bislang jedenfalls, denn das Finanzministerium will die Vergünstigungen streichen – entgegen mehrerer Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH). Bislang ist dies nur ein Entwurf, aber Unternehmer und ihre Berater sollten sich die Entwicklungen genau anschauen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Jedoch gilt: Die bKV hat auch ohne steuerliche Vorteile einen großen Wert!
Wichtig ist zu verstehen, dass der Markt sich ständig weiterentwickelt. Spezialisierte Gesellschaften verfügen über ein Produkt, bei dem man sich für die Belegschaft nicht auf ein einzelnes Modul festlegen muss, sondern die Rechnung für Zusatzleistungen je nach Wunsch des Arbeitnehmers bis zu einem gewissen Budget im Jahr pro Mitarbeiter einreichen kann. Das bedeutet, dass der eine Mitarbeiter über seine bKV eine Zahnarztrechnung einreichen kann, während der andere Mitarbeiter eine Rechnung für den Heilpraktiker einreicht. Diese Art der bKV richtet sich nach dem individuellen Anspruch jedes Mitarbeiters.