Die betriebliche Krankenversicherung ist eine arbeitgeberfinanzierte private Zusatzversicherung für die Mitarbeiter. Dies führt zu einem besseren Ruf des Unternehmens und niedrigeren Krankenständen.
Im Employer Branding ist mittlerweile – wie im Krieg und der Liebe – alles erlaubt, so angespannt ist die Situation am Arbeitsmarkt für Fach- und Führungskräfte. Und Unternehmen gehen dafür kreative Wege, von der Katze im Büro, übers Bällebad im Foyer bis hin zu innovativen Bonussysteme, die beispielsweise Rafting-Urlaube fürs Team-Building oder Sportprogramme umfassen.
Dabei können Unternehmer aber auch „harte“ Wege beschreiten, um (potenziellen) Mitarbeitern Mehrwerte im eigenen Betrieb zu schaffen, Wertschätzung entgegenzubringen und dabei auch noch steuerlich und inhaltlich zu profitieren. Die Praxis zeigt, dass die betriebliche Krankenversicherung eine solche Alternative sein kann. Sie gehört zu den privaten Krankenversicherungen und schafft für die Mitarbeiter eine arbeitgeberfinanzierte private Zusatzversicherung, die die Leistungen der gesetzlichen Absicherung massiv aufstockt.
Aus mehreren Perspektiven schafft dieses System erhebliche Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter. Zum einen sinken die Krankenstände spürbar. Durch Zahnzusatzversicherungen, zusätzliche Tarife für den stationären und ambulanten Bereich, Erweiterung der Krankentagegeldversicherung, Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen, Leistungen beim Heilpraktiker, Sehhilfen und mehr erreichen Arbeitgeber, dass ihre Mitarbeiter Gesundheitsdienstleistungen schneller und umfassender in Anspruch nehmen. Dadurch sorgen sie stärker vor, tun sich etwas Gutes und reduzieren dadurch die Risiken typischer Volkskrankheiten wie Rücken-, Nacken- und Schulterverspannungen, Herz-Kreislauferkrankungen und sogar Burn-out-Situationen.
Bei der betrieblichen Krankenversicherung schließt der Arbeitgeber in der Regel für seine gesamte Belegschaft bei einem Anbieter privater Krankenversicherungen eine Zusatzversicherung ab und übernimmt auch die Zahlung der Beiträge. Dabei handelt es sich um eine Versicherung für fremde Rechnung nach §§ 43ff. des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Der Arbeitgeber muss zusätzlich noch Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge dafür abführen. Zugleich ist es möglich, gemäß § 4 Abs. 4 Einkommenssteuergesetz (EStG) die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung als Betriebsausgaben anzusehen und diese vom Gesamtumsatz abzuziehen.
Die betriebliche Krankenversicherung ist modular aufgebaut, das Unternehmen wählt aus, in welchen Bereichen es seine Mitarbeiter besonders fördern will. Natürlich ist auch denkbar und möglich, alle Produkte der privaten Krankenkasse zu integrieren. Dies hängt von der Ausgabenpolitik und den konkreten Vorstellungen eines Betriebs ab. Ein Technologieunternehmen, das vom geistigen Know-how seiner Mitarbeiter lebt, muss sich nicht auf die körperliche Pflege der Mitarbeiter fokussieren wie ein produzierender Betrieb; hier kann dann eher der Stressabbau und die Prävention von Erkrankungen wie Bluthochdruck im Mittelpunkt stehen.
Zum anderen wird das Employer Branding erheblich vereinfacht. Tut ein Unternehmen etwas für die Gesundheit der Mitarbeiter, steigert es seinen Ruf erheblich und zieht Fachleute eher an als die Konkurrenz. Der gute Ruf gewinnt, das zeigt sich immer wieder. Allein über die Gehälter lassen sich Mitarbeiter kaum noch von der Unterschrift unter einem Arbeitsvertrag überzeugen – durch gezielte Boni durchaus schon. Die betriebliche Krankenversicherung ist ein solcher Bonus, denn der Mitarbeiter spürt, dass dies unmittelbar seine Gesundheit entgegenkommt und er als Mensch ernst- und wahrgenommen wird.