Auch sogenannte kleine Kapitalgesellschaften können von einer freiwilligen Prüfung ihres Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer profitieren. Damit erhalten sie unter anderem eine Validierung ihrer Kennziffern und Ertragskraft. Das hilft gerade auch bei Finanzierungsgesprächen.
Haftungsbeschränkte Unternehmen (also beispielsweise eine GmbH oder GmbH & Co. KG) unterliegen in Deutschland der Pflicht, ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen, wenn sie zumindest zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: Sie haben mindestens eine Bilanzsumme von sechs Millionen Euro; sie haben im Geschäftsjahr vor dem Abschlussstichtag mindestens zwölf Millionen Euro Umsatzerlöse erwirtschaftet; sie haben im Jahresdurchschnitt fünfzig Arbeitnehmer. Treffen weniger als zwei Kriterien auf ein Unternehmen zu, gilt es laut dem Handelsgesetzbuch als „kleine Kapitalgesellschaft“ – es liegt damit keine Pflicht zur Prüfung vor.
Aber sehr wohl steht diesen kleinen Kapitalgesellschaften die Möglichkeit offen, ihren Jahresabschluss freiwillig von einem Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Das hat verschiedene Gründe. Zum einen lassen sich auf die Weise Buchungsfehler erkennen, beheben und für die Zukunft ausschließen. Das führt, gerade vor dem Hintergrund verschärfter Sanktionen bei nicht regelkonformem steuerlichem Verhalten, zu mehr Sicherheit im Umgang mit allen fiskalischen Pflichten und kann die entsprechende Abteilung und auch die beauftragte Steuerkanzlei für wichtige Details sensibilisieren. Wer Fehler vermeidet, ist erfolgreicher, lautet ein simples Motto. Dies bezieht sich unter anderem auf die ordnungsgemäße Einrichtung des Internen Kontrollsystems, kurz IKS. Dieses soll grundsätzlich die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung, die Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, sowie die Einhaltung der für das Unternehmen maßgebenden rechtlichen Vorschriften sicherstellen.
Zum anderen führt die freiwillige Jahresabschlussprüfung auch zu einer Verbesserung der unternehmerischen Substanz. Der Wirtschaftsprüfer kann bei der Prüfung des in der Regel vom Steuerberater erstellten Jahresabschlusses ausgehend von seiner Expertise auch weitergehende Unternehmensanalysen vornehmen, indem er alle Unternehmensdaten in einem System zusammenfasst. So entsteht ein transparentes Zahlenwerk, das eine gute Grundlage für unternehmerische Entscheidungen bietet. Und das befähigt Unternehmer natürlich dazu, auch in unvorhergesehenen Situationen oder unter kurzfristig veränderten Rahmenbedingungen schnellstmöglich reagieren zu können. Zudem werden Kreditfinanzierungen durch ein Testat eines Wirtschaftsprüfers unter gewissen Umständen stärker vereinfacht beziehungsweise abgesichert.
Wichtig ist, dass die freiwillige Jahresabschlussprüfung keine einmalige Sache bleibt, beispielsweise weil eine Finanzierungsrunde vor der Tür steht. Um bei Banken und im Markt als stabiler und ordnungsgemäßer Geschäftspartner wahrgenommen zu werden, sollte die freiwillige Jahresabschlussprüfung tatsächlich jedes Jahr erfolgen. Schließlich stärkt sie das Vertrauen in ein Unternehmen, auch künftig am Markt erfolgreich bestehen zu können.