Wenn einem Dritten durch Leichtsinn oder eine bloße Unvorsichtigkeit ein Schaden entsteht, muss der Verursacher für diesen haften. Dazu zählen sowohl kleinere Malheure, wie der Rotweinfleck auf der teuren Tischdecke, als auch wahre Katastrophen wie zerstörte Gebäude oder schwere Unfälle.
Aus diesem Grund stellt die Privathaftpflicht eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt da, auf die niemand verzichten sollte.
Welcher Versicherungsschutz wird benötigt?
Eine Haftpflichtversicherung bietet einen wichtigen Schutz vor Schäden, die schnell in Millionenhöhe gehen können. Daher ist der Abschluss einer solchen Versicherung unverzichtbar. Es stehen dabei sowohl Single-Tarife, in denen der Versicherungsschutz nur für den Versicherungsnehmer selbst gilt, als auch Familientarife zur Verfügung, die mehrere Personen einschließen.
Eine gemeinsame private Haftpflichtversicherung ist für Menschen, die in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft leben oder verheiratet sind ausreichend. Generell in die Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind Kinder bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie ihre erste Ausbildung antreten. In der Regel sind solche Familien-Tarife günstiger als die separate Versicherung der einzelnen Personen.
Durch die private Haftpflichtversicherung wird darüber hinaus stets nur der private Bereich abgedeckt. Besonders für Selbstständige und Freiberufler ist darüber hinaus deswegen auch eine Betriebshaftpflicht- oder eine Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert. Abhängig von dem jeweiligen Berufszweig, kann auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll sein.
Die folgenden Berufs- und Personengruppen sollten auf eine zusätzliche Haftpflichtversicherung nicht verzichten:
- Bauherren
- Öltank-Besitzer
- Halter von Pferden oder Hunden
- Grund- und Hausbesitzer mit unbebautem oder vermietetem Grundbesitz
- Besitzer von Kraftfahrzeugen, Flugmodellen, Surfbrettern, Segel- und Motorbooten
- Jäger
- Personen im öffentlichen Dienst (möglicher Regressanspruch des Arbeitgebers)
In welchen Fällen zahlt die private Haftpflichtversicherung?
Im Schadenfall muss der Haftpflichtversicherer prüfen, ob die jeweiligen Schadenersatzansprüche, die im Raum stehen, eine Berechtigung haben. Generell bietet die Haftpflichtversicherung auch Schutz, wenn sie den Anspruch auf Schadenersatz für unberechtigt hält. Die Ansprüche werden dann auf Gefahr und Kosten der Versicherung abgewehrt. So wird durch die Haftpflichtversicherung auch ein zusätzlicher passiver Rechtsschutz gewährleistet.
Falls die Schadenersatzforderungen allerdings als berechtigt bewertet werden, kommt die Versicherung für den Schaden auf. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn die Versicherungsbedingungen eine Haftung nicht ausschließen, beispielsweise, weil der Schaden mit Absicht verursacht wurde.
Durch die Haftpflichtversicherer wird der Grundsatz verfolgt, dass der entstandene Schaden den Geschädigten nicht zusätzlich bereichern soll. Daher gilt, dass bei einem entstandenen Sachschaden die Kosten für eine Reparatur übernommen werden. Falls der Wert des Gegenstandes nach der Reparatur sinkt, wird auch ein Aufschlag für Wertminderung gezahlt. Liegt ein Totalschaden vor, wird die versicherte Sache durch den Zeitwert ersetzt.
Kommt eine Person zu schaden, können viele unterschiedliche Kosten zusammenkommen, für welche die Versicherung aufkommt. Dazu gehören zum Beispiel ein Ausgleich für bleibende Schäden, Schmerzensgeld, Kosten für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, Ausgleich für entstandene Nachteile im Beruf, Kosten für die Linderung der Leiden und Krankenhaus- und Arztkosten.
Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung
Für Verbraucher wichtig zu wissen ist, dass die Versicherung immer nur bis zu der vereinbarten Deckungssumme für Vermögens-, Sach- und Personenschäden haftet. Falls ein Schaden in größerer Höhe entsteht, muss der Rest privat von dem Versicherungsnehmer gezahlt werden.
Daher ist es essentiell, auf eine ausreichende Deckungssumme der Haftpflichtversicherung Wert zu legen. Diese sollte pauschal mindestens 10 Millionen Euro betragen. Wird nur ein wenig mehr für den Versicherungsbeitrag investiert, können bereits 50 Millionen Euro festgelegt werden. Derart hohe Schäden kommen durchaus häufiger vor, als viele Verbraucher denken.