Jeder Unternehmer kennt es das Problem: Da wurde im Rahmen der firmeneigenen Expansion umfangreich Software für neue Mitarbeiter angeschafft, die nach einer wirtschaftlichen Durststrecke nicht mehr gebraucht wird und wie totes Kapital herumliegt. Die Verantwortlichen im Unternehmen suchen überall nach Einsparungsmöglichkeiten, kommen aber meist nicht auf die digitalen Produkte die wie ein Schatz noch herumschlummern. Gerade nicht genutzte Software (bzw. die Lizenzen für diese) lassen eventuell kurzfristig die Liquidität des Unternehmens verbessern. Anders herum gedacht kann aber auch der Kauf von gebrauchten Unternehmenslizenzen für Softwareprodukte beispielsweise von Microsoft die Wirtschaftlichkeit des eigenen Unternehmens steigern.
Für Verkauf und Kauf von gebrauchter Software gibt es entsprechende Anbieter wie beispielsweise die U-S-C GmbH aus München einen selbsternannten Spezialisten in diesem Wirtschaftsbereich, der Unternehmen die sich noch nie mit dem Thema befasst haben unsicher bezüglich der Gesetzmäßigkeit sind an die Hand nimmt. Richtig ist, das das Thema um die unternehmerische Nutzung von Softwarelizenzen nicht frei von vorbehalten ist, nicht zuletzt weil die Softwarehersteller dies mit Informationen unterfüttern um verständlicherweise ihre eigene Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.
So hält sich der Mythos, dass Lizenzen, die beim Softwarehersteller erworben wurden, nicht weitergegeben werden dürfen. Dies stimmt nicht so ganz. So dürfen Unternehmen ihre ungenutzten Lizenzen (unter bestimmten Bedingungen) wieder verkaufen. Dies wurde in den letzten Jahren sowohl vom Europäischen als auch Bundesgerichtshof bestätigt. Natürlich muss der Unternehmer hier beachten, dass es sich um tatsächlich erworbene und unbefristet nutzbare Lizenzen handelt. Sogenannte „Mietlizenzen“ können nicht veräußert werden. Dazu muss es sich bei der Software um getrennt verkehrsfähige Produkte handeln. Beim Verkauf von Lizenzen sollte auf jeden Fall ein Experte hinzugezogen werden, denn es gibt verschiedene Punkte zu beachten mit dem man den Nachweis als Besitzer der Lizenz bringen kann.
Beim Kauf hat es der Unternehmer etwas einfacher. Hier kann es sich auf den Webseiten der entsprechenden Anbieter von gebrauchter Software umschauen und nach den passenden Produkten suchen. Meist verfügen die Anbieter über einen entsprechenden Online-Shop zum direkten Bestellen, aber auch über umfangreiche Lizenzberatung. Hier sollten Unternehmen dringend zwischen unseriösen und seriösen Anbietern unterscheiden. Dies geht relativ einfach.
Denn nur ein Anbieter der mit gebrauchten Softwarelizenzen handelt und gleichzeitig eine Auditsicherheit mitbringt sollte in die engere Wahl einbezogen werden. Denn nichts wäre teurer als der Fall das man den Ursprung einer erworbenen Lizenz nicht nachweisen kann. So sollte der Anbieter eine lückenlose Lizenz-Transfer-Kette mit nicht geschwärzten Namen, ein transparentes Lizenz-Übertragungs-Formular sowie eine Vernichtungserklärung mit der Originalunterschrift des Erstbesitzers nachweisen können. Perfekt abgerundet würde das ganze Paket, wenn der Anbieter mit einem Qualitätssiegel prämiert ist.