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Kündigungsfristen für Verträge: Das gilt es zu beachten

Wenn Sie einen Vertrag kündigen möchten, müssen Sie die Kündigungsfrist berücksichtigen. Die Kündigungsfrist gibt nämlich an, zu welchem Zeitpunkt der Anbieter über die Kündigung in Kenntnis gesetzt werden muss. Verpassen Sie die Kündigungsfrist, kommt es zu einer automatischen Vertragsverlängerung.

Achten Sie auf die rechtzeitige Übermittlung der Kündigung

Sie haben am 1. Januar 2015 einen Vertrag abgeschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Das Kündigungsschreiben muss also bis spätestens 1. Oktober 2016 übermittelt werden. Wenn Sie die Frist versäumen, verlängert sich der Vertrag – mit 31. Dezember 2016 – um ein weiteres Jahr. Hier handelt es sich – so der Gesetzeswortlaut – um eine „stillschweigende Vereinbarung“. Verträge, die nicht gekündigt werden, verlängern sich automatisch um 12 Monate.

Ist der letzte Tag der Kündigungsfrist ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich – so das Bürgerliche Gesetzbuch – die Kündigungsfrist bis zum nächsten Werktag. Handelt es sich um einen Arbeitsvertrag, endet die Frist einen Tag zuvor.

Informationen finden Sie in den AGBs

In den AGBs – den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – finden Sie alle Informationen zur Kündigung, den Kündigungsfristen und auch zum Widerruf. Derartige Informationen finden Sie auch auf der jeweiligen Homepage des Anbieters.

Beachten Sie, dass die Widerrufsfrist zwei Wochen beträgt. Die Frist beginnt bei Vertragsabschluss oder spätestens nach Erhalt der gelieferten Ware. Erhalten Sie die Ware oder Dienstleistung am Samstag, so beginnt die Widerrufsfrist aber erst am darauffolgenden Werktag (Montag). Der Vertrag befindet sich, bis die Widerrufsfrist erloschen ist, in einem Schwebezustand; das heißt, der Vertrag ist „schwebend wirksam“.

Wann gibt es keine Kündigungsfrist?

Es gibt auch Verträge, die Sie monatlich kündigen müssen; in diesen Fällen gibt es keine Kündigungsfrist. Der Anbieter muss jedoch am letzten Tag des Monats die Kündigung erhalten haben. Besteht eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, muss die Kündigung zwei Wochen vor dem Monatsende übermittelt werden. Wenn Sie eine Kündigungsfrist verabsäumen, folgt die Kündigung erst im nachfolgenden Monat; Sie müssen keine neuerliche Kündigung vornehmen.

Bedenken Sie die Zeit für die Zustellung

Sie kündigen per Fax? In der Regel sollten Sie hier keine Extra-Zeit für eine Zustellung einplanen. Wichtig ist, dass Sie – als Beweis – das Sendeprotokoll aufheben, bis Sie die Bestätigung erhalten, dass der Vertrag gekündigt wurde. Wenn Sie das Kündigungsschreiben per Post schicken, sollten Sie eine Extra-Zeit von zwei Werktagen einrechnen. Das heißt: Die Kündigungsfrist endet mit 30. September – Sie sollten das Schreiben spätestens am 28. September zur Post bringen. Ratsam ist es jedoch, wenn Sie die Kündigung bereits eine Woche vor Ablauf der Frist übermitteln. So können Sie sicher sein, dass das Schreiben auch rechtzeitig ankommt. Der Anbieter achtet nämlich auf den Eingang, nicht auf das Datum bei der Postaufgabe. Selbst dann, wenn Sie rechtzeitig mit 29. September gekündigt haben, das Schreiben aber erst mit 2. Oktober angekommen ist, verlängert sich der Vertrag um weitere zwölf Monate, da die Kündigung nicht innerhalb der Kündigungsfrist übermittelt wurde.

Natürlich sind Kündigungsfristen ärgerlich; vor allem dann, wenn man sie verpasst hat. Doch Kündigungsfristen sind – vor allem für Anbieter – extrem wichtig. Schlussendlich können, etwa bei Arbeitsverhältnissen, Kündigungsfristen dahingehend genutzt werden, dass der Arbeitgeber einen Ersatz für Sie findet.

Dieser Artikel erschien am und wurde am aktualisiert.
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