Nachfolgeplanung führt zu einer erfolgreichen Unternehmensübertragung

50 Prozent der deutschen Unternehmen in der Nachfolge verbleiben in der Familie und gehen an die nächste Generation über. Aber das ist kein Selbstläufer. Eine professionelle Nachfolgeplanung kann viele teure Fehler vermeiden.

Jedes Jahr steht in Deutschland in vielen 10.000 Unternehmen die Nachfolge an, von kleinen Personengesellschaften bis hin zu großen Kapitalgesellschaften mit mehreren 1000 Mitarbeitern und einem dreistelligen Millionenumsatz. Dabei sind die Herausforderungen einer strukturierten und konsequenten Unternehmensnachfolge bei kleinen und großen Betrieben die gleichen – es unterscheiden sich nur die Größenordnung und damit Komplexität und Umfang der Beratung und Gestaltung.

Zunächst stellt sich die Frage, an wen das Unternehmen übergeben werden soll. Folgt man den Erfahrungswerten der Übergabepraxis, werden 50 Prozent der Unternehmen an einen externen Nachfolger verkauft beziehungsweise stillgelegt, 50 Prozent wiederum verbleiben in der Familie und gehen an die nächste Generation über. Für viele Eigentümer ist dies immer noch der Wunsch, weshalb die Planungen und Beratungsdienstleistungen sehr häufig darauf abzielen, dieses Szenario herzustellen. Das hat auch einen praktischen Grund: Für viele Unternehmer erscheint die Übergabe innerhalb der Familie als ein einfacher und schneller Weg. 

Aber das ist kein Selbstläufer: Auch bei dieser Form können viele Fehler passieren, die die Nachfolge verkomplizieren beziehungsweise das Vermögen schädigen können. Diese gilt es in einer Planung mit Weitsicht bestmöglich auszuschließen, denn nur auf diese Weise wird die Unternehmensnachfolge im Rahmen einer Schenkung (oder in Ausnahmefällen Erbschaft) zu einem Erfolg für den Übergeber, den Übernehmer und das Unternehmen an sich mitsamt Belegschaft, Kunden- und Lieferantenstruktur. Schließlich ist das Ziel einer Unternehmensübertragung der erfolgreiche Erhalt des Betriebs und die Sicherung von Arbeitsplätzen und sozialer Verantwortung.

Doch was sind die typischen Probleme der Unternehmensübertragung? Zunächst natürlich die Frage, ob der potenzielle Nachfolger überhaupt willens und in der Lage ist, den Betrieb langfristig erfolgreich und im Sinne des Senior-Eigentümers zu führen. Das erfordert ausführliche Gespräche mit offenem Visier – die alter Väter Sitte, einfach den Erstgeborenen ungefragt und wie von Gott befohlen zum Nachfolger zu bestimmen, kann schnell und brutal nach hinten losgehen. Denn die Ziele, Wünsche und Vorstellungen jüngerer Generationen stehen denen der Übergebergeneration oftmals diametral entgegen. Und vielleicht bietet sich ein Geschwisterkind oder eine Nichte viel mehr an, das Unternehmen in Zukunft zu führen? Dies muss weit vor der geplanten Übertragung ohne Scheuklappen diskutiert werden – sonst ist der Vermögensschaden vorprogrammiert, wenn der Wunschkandidat des Unternehmers zu seinem Glück gezwungen werden muss.

Diese frühzeitige strategische Planung geht mit der steuerlichen Planung einher. Gerade seit der Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer kann es schneller zu einer steuerlichen Belastung kommen als in der Vergangenheit. Daher muss der Wert eines Unternehmens sehr genau und vor allem frühzeitig berechnet werden. Wer zuerst alle Anteile überträgt und sich dann über eine hohe Steuerlast wundert, hat keine Gestaltungsmöglichkeiten mehr. Gerade durch Grundstücks- und Immobilienbesitz können schnell hohe Unternehmenswerte entstehen, die dann wiederum zu Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer führen. Die Grenze dafür liegt bei 26 Millionen pro Erwerb. Das bedeutet, dass auch Eigentümer größerer Unternehmen Chancen der steuerfreien Übertragung nutzen können, indem die steuerlichen Freigrenzen genutzt werden. So können alle zehn Jahre Anteile steuerfrei übergeben werden. Das folgt zu einer stufenweisen Übergabe, die den Nachfolger langsam an die Verantwortung heranführt, dem Senior-Eigentümer Sicherheit verschafft und fatale Steuerbomben bei einer einmaligen Übertragung beziehungsweise im (plötzlichen) Erbfall verhindert. Diese können so massiv sein, dass Unternehmensteile zur Begleichung der Steuerschuld veräußert werden müssen.

Apropos Sicherheit: Es passiert immer wieder, dass sich die Nachfolger nicht so entwickeln, wie sich der Übergeber das wünscht. Durch den Rückforderungsvorbehalt kann der Schenker auch nach der Schenkung noch korrigierend eingreifen, zum Beispiel bei einem Fehlverhalten des beziehungsweise der Beschenkten. Das kann offensichtliches Missmanagement sein oder Verhalten, das gegen das eigentliche Ethos des Unternehmens ausgerichtet ist, etwa hinsichtlich der Mitarbeiterführung. Übrigens kann auf diese Weise auch ausgeschlossen werden, dass der Ehegatte durch den Tod des Nachfolgers unmittelbaren Zugriff auf das Unternehmensvermögen erhalt, sondern es in der Kernfamilie geschützt ist.

Der Rat kann daher nur lauten: Unternehmer sollten sich frühzeitig mit den Möglichkeiten und Grenzen der Unternehmensnachfolge auseinandersetzen und mit einem Berater ihre Wünsche diskutieren. Das gibt Ruhe und Gelassenheit für die Gestaltung der Zukunft.

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