Bereiten sich Unternehmer schon in jungen Jahren auf eine Notsituation vor, entlasten sie sich selbst und die Angehörigen und können das erarbeitete Betriebsvermögen absichern. Der Notfallplan sieht unter anderem ein Testament zur Absicherung von Familie und Unternehmen und eine interimistische Geschäftsführung vor.
Das Unternehmen brummt, die Gründungsphase ist erfolgreich abgeschlossen, das Team und die Umsätze sind gewachsen, ebenso die Verantwortung des Unternehmers. Vieles, wenn nicht alles hängt an ihm: Kundenbeziehungen und Vertragsunterzeichnungen, Kontoführung und Rechnungsstellung, Personaleinstellungen und Vertrieb und, und, und. Doch was passiert eigentlich, wenn der Worst Case eintritt und der Unternehmer, der de facto das Unternehmen als Person widerspiegelt, ausfällt, sei es aufgrund Krankheit, Unfall oder, das bitterste aller Szenarien, Tod?
Dann steht das Unternehmen von Jetzt auf Gleich ohne operative, strategische und rechtliche Führung dar. Das führt zu erheblichen Fortführungsbedenken: Denn es bestehen bei jeder Art von Unternehmen – ob Personen- oder Kapitalgesellschaft – rechtliche Vorschriften, die dringend erfüllt werden müssen, sollen sie weiter existieren. Und ein Unternehmen mit substanziellem Umsatzwachstum und guten Geschäftsaussichten wird schnell dem Status des Einzelunternehmens entwachsen und sich eine Gesellschaftsform wie GmbH oder sogar AG geben. Die Frage ist: Wer kann bei einem Ausfall des Geschäftsführer-Gesellschafters beziehungsweise alleinberechtigten Vorstands die notwendigen Gesellschaftsaufgaben wahrnehmen? Dazu gehören unternehmerisch existenzielle Tätigkeiten wie die ordnungsgemäße Buchführung und Bilanzierung, die rechtzeitige Aufstellung des Jahresabschlusses und die Erfüllung aller Pflichten gegenüber dem jeweiligen Sozialversicherungsträger. Obacht: Auch wenn diese und andere Aufgabe von Dienstleistern wie dem Steuerbüro erfüllt werden, bedarf es eingehender Kontrolle und oftmals der persönlichen Unterzeichnung.
Ist die Geschäftsführung nicht sichergestellt, kann das Gericht eine Notgeschäftsführung anordnen – denn ohne Geschäftsführer ist die Gesellschaft handlungsunfähig. Das wird vor allem dann passieren, wenn der alleinige Geschäftsführer auch alleiniger Gesellschafter des Unternehmens ist und die Gesellschafterversammlung dementsprechend keinen neuen Geschäftsführer bestimmen kann. Gerade im Mittelstand ist dies üblich, dass sich die Gesellschaftsanteile auf eine Person – den Gründer – konzentrieren. Bei einer Notgeschäftsführung werden freilich die Möglichkeiten der Familie des Geschäftsführers, auf das Unternehmen Einfluss zu nehmen, wesentlich beschnitten.
Deshalb ist es auch oder sogar gerade für jüngere Unternehmer dringend anzuraten, einen Notfallplan zu erarbeiten und darin so detailliert wie möglich festzulegen, wie im Falle eines Falles mit der Wahrnehmung der Gesellschaftsrechte und der Führung des Betriebs umgegangen werden soll. Das Stichwort ist der Notfallkoffer für Unternehmer, in dem Geschäftsführer-Gesellschafter Handlungsanweisungen für den Umgang mit dem Unternehmen darlegen, alle notwendigen Unterlagen (Versicherungen, Verträge etc.) sammeln und auch eine Kontaktliste hinterlegen, auf der sich die wesentlichen Berater und Partner finden, die in einer Notsituation verschiedene Aufgaben übernehmen und die Familie unterstützen können. Dazu gehören Rechtsanwalt und Steuerberater genauso wie die Unternehmensberatung, die interimistische Managementaufgaben übernehmen und auch einen angestellten Dauergeschäftsführer finden kann.
Ein rechtlicher Vorteil ist die umfängliche, freie Vererblichkeit von GmbH-Anteilen. Auf diese Weise wird die Gesellschaft vollständig innerhalb der Familie weitergegeben, sodass zumindest die Gesellschafterebene von den Angehörigen (= Erben) besetz bleibt. Aber Unternehmer sollten sich darüber im Klaren, dass eine fehlende testamentarische Regelung zwangsläufig dazu führt, dass die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt und dann auch möglicherweise noch minderjährige Kinder Gesellschaftsanteile nach der gesetzlichen Quote erben. Das wiederum führt zu großem Aufwand, um die Folgen der Zersplitterung des Vermögens innerhalb der Familie so gering wie möglich zu halten – gerade in einer Zeit, in der sehr persönliche Dinge eine übergeordnete Rolle spielen. Daher ist für junge Unternehmer oft die gegenseitige Erbeinsetzung über das sogenannte Berliner Testament die erste Wahl, um das Notwendige abzusichern. Im Laufe der Jahre kann und sollte dies dann zwar immer wieder hinterfragt und angepasst werden, für die frühen Jahre bildet es aber oft die sicherste Lösung.
Das bedeutet: Bereiten sich Unternehmer schon in jungen Jahren auf eine Notsituation vor, entlasten sie sich selbst und die Angehörigen. Und können sich voll aufs Geschäft konzentrieren.
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Dr. Christopher Riedel ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht und praktiziert in eigener Kanzlei in Düsseldorf. Er berät Unternehmer und Privatpersonen bei allen Fragen rund um die Gestaltung und steuerliche Optimierung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge (auch mit grenzüberschreitendem Bezug) und kombiniert seine etablierte Expertise und Erfahrung aus den Rechtsgebieten Steuerrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie Erbrecht und Gesellschaftsrecht für die beste Lösung im Sinne des Mandanten. Weitere Informationen: www.christopherriedel.de