Wer kennt es nicht: Man ist gesundheitlich angeschlagen, fühlt sich nicht gut und schafft es nicht mehr nach dem Arztbesuch noch in die Apotheke gehen, um sein Rezept einzulösen. Doch wie bekommt man an die verschriebenen Medikamente, die zur Linderung der Beschwerden beitragen sollen?
Noch vor ein paar Jahren stellte diese Situation eine große Herausforderung dar und besonders bettlägerige, ältere Menschen waren stets auf die Botendienste von Apotheken oder Bekannten angewiesen. Seit einigen Jahren bereits stellt der Online-Arzneimittelversandhandel zu stationären Apotheken eine gute Alternative dar: Ganz bequem von Zuhause aus und mit nur wenigen Klicks können Medikamente im Netz bestellt und direkt an die Tür geliefert werden. Ob aus gesundheitlichen oder zeitlichen Gründen – oder ganz einfach wegen des Komforts: Ein Einkauf von Arzneimitteln in der Online-Apotheke erleichtert den Alltag in vielerlei Hinsicht!
Doch wie können wir sicher gehen, dass es sich bei einer Versandapotheke um eine seriöse Adresse handelt? Worauf müssen wir bei dem Online-Kauf von Medikamenten achten? Und wodurch zeichnet sich ein Arzneimittelversand eigentlich aus? Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, aufgrund welcher rechtlichen Grundlagen eine Website Arzneimittel vertreiben darf, welche Kriterien eine Versandapotheke erfüllen muss und wie Sie auch rezeptpflichtige Medikamente ganz unkompliziert online bestellen können.
Was sind Online-Apotheken?
Bei allen zugelassenen, deutschen Versandapotheken handelt es sich um Apotheken, die eine gesonderte Versanderlaubnis nach § 11a des Apothekengesetzes besitzen. Sie unterliegen den gleichen rechtlichen Anforderungen und Kontrollmechanismen wie traditionelle Vor-Ort-Apotheken und sind Mitglieder der Apothekerkammern. Der Versand der Medikamente muss demnach zusätzlich zu dem üblichen Apothekenbetrieb erfolgen. Da es nach dem Willen des Gesetzgebers keine reinen Versandapotheken geben soll, wird eine Versanderlaubnis nur Apothekern erteilt, die auch eine Vor-Ort-Apotheke betreiben. Es gibt also keine Versandapotheke ohne eine Filiale. Zugelassene deutsche Versandapotheken kooperieren, ebenso wie stationäre Apotheken, mit Krankenkassen und rechnen mit diesen ab.
In vielen Ländern in Europa ist der Versandhandel mit Medikamenten zur Zeit noch nicht erlaubt. Dieses Verbot bezieht sich dabei nicht nur auf die rezeptpflichtigen Arzneimittel, sondern ist auch auf den rezeptfreien Teil ausgeweitet. Bereits seit 2004 ist der Arzneimittelversandhandel in Deutschland jedoch zugelassen. Sieben Jahre später folgte die Zulassung für den Versand von Arzneimitteln für Tiere, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen. Mittlerweile gibt es über 3.000 Apotheken in Deutschland, die eine Versandhandelserlaubnis haben. 55% aller Internetnutzer, das sind rund 31 Mio. Kunden, haben bereits im Jahr 2016 ihre Arzneimittel in einer Online Versandapotheke bestellt – Tendenz steigend.
Rezeptfreie und rezeptpflichtige Arzneimittel
Ein Vorteil einer Online-Apotheke ist die große und zumeist sofort lieferbare Bandbreite der angebotenen Produkte. Neben einer Vielzahl rezeptfreier Medikamente – sogenannte OTC- oder auch Over the Counter-Arzneimittel –, Sanitätsbedarf und Kosmetik, bieten Versandapotheken auch rezeptpflichtige Arzneimittel an. Nicht in Deutschland zugelassene Arzneimittel dürfen ausschließlich in Ausnahmefällen und unter strengen Richtlinien, die den Einzelfall betreffen und nur für einen bestimmten Kunden importiert werden.
Für rezeptpflichtige Medikamente gilt immer, dass das Originalrezept per Post an die Versandapotheke geschickt werden muss. In der Regel verläuft dies über die postalische Einsendung an die Online-Apotheke. Diese überprüft die Daten und die Echtheit des Dokuments und gleicht sie mit den Patientendaten ab, bevor das Medikament verschickt wird. Auf diese Weise wird dem möglichen Arzneimittel-Missbrauch vorgebeugt.
Seit 2008 müssen Versandapotheken ihre Arzneimittel jedoch nicht mehr ausschließlich direkt an den Kunden verschicken, sondern dürfen diese auch an eine Abholstation versenden. Infolgedessen gibt es sogenannte Pick-up-Stellen, bei denen Patienten Arzneimittel in Drogeriemärkten und anderswo bestellen und dort abholen können. Bei dieser Form des Arzneimittelversandhandels holt der Kunde Ware, die er Online bestellt hat an der sogenannten Pick-up-Stelle ab. Hierfür benötigt er neben dem Originalrezept auch einen Ausweis. Kritiker sehen in dieser Art des Arzneimittelhandels die Gefahr einer unsachgemäßen Behandlung und Lagerung der Waren und fordern daher den Versand nur unmittelbar an den Endverbraucher.
Arzneimittel sicher online bestellen
In Deutschland dürfen Arzneimittel ausschließlich durch Apotheker an den Verbraucher abgegeben werden. Nur so können die hohe Qualität der Medikamente, sowie eine pharmazeutische Beratung und Betreuung der Patienten durch ausgebildete Apotheker garantiert werden. Die Information und Beratung der Kunden geschieht beim Online-Arzneimittelversandhandel per Telefon, Post, Chat oder E-Mail, sodass Sie nicht auf ein individuelles Patientengespräch verzichten müssen.
Die Versandapotheken prüfen bei jeder Bestellung Wechselwirkungen und Doppelverordnungen. Zudem verfügen sie stets über Systeme zur Meldung und Abwehr von Arzneimittelrisiken. Seriöse Versandapotheken versenden keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel ohne Rezept, daher sollten Sie besonders vorsichtig sein, wenn Sie bei einem Internetversand rezeptpflichtige Medikamente ohne Vorlage eines Rezepts oder nach dem alleinigen Ausfüllen eines Online-Fragebogens bestellen können – denn das ist illegal. Bitte beachten Sie, dass rezeptpflichtige Medikamente nie ohne ärztlichen Rat eingenommen werden sollten: Die Rezeptpflicht ist keine Schikane, sie schützt Ihre Gesundheit.
Wie erkenne ich eine seriöse Versandapotheke?
Bei dem Online-Kauf von Arzneimitteln – egal ob rezeptpflichtig oder rezeptfrei – müssen Sie insbesondere darauf achten, dass es sich bei den Anbietern um legale, für den Internethandel zugelassene Apotheken handelt. Um sicherzustellen, dass es sich um eine zugelassene und vertrauenswürdige Apotheke handelt, sollten Sie folgende Punkte überprüfen:
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Stehen Pflichtangaben wie der Name des Apothekers, der Name und die vollständige Anschrift der Apotheke und sowie die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde und Apothekerkammer im Impressum?
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Sind auf der Website AGBs vorhanden?
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Ist die Lieferung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln ausschließlich gegen Einsendung des Originalrezepts möglich?
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Ist die Versandapotheke auf den Seiten des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) gelistet?
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Ist ein EU-Sicherheitslogo auf der Website oder im Shop der Online-Apotheke vorhanden?
Risiken beim Online-Kauf von Medikamenten
Der Kauf von Arzneimitteln im Internet birgt Risiken: Immer wieder kommt es vor, dass illegale Internet-Versandapotheken das Logo des BfArM zu irreführenden Werbezwecken auf ihren Internetseiten verwenden. Gegen diese missbräuchliche Verwendung geht das BfArM konsequent rechtlich vor. Die Überwachung des Arzneimittelverkehrs ist eine Aufgabe der einzelnen Bundesländer. Sollten Sie sich bei einer Versandapotheke unsicher sein, ob es sich um ein seriöses Angebot handelt, können Sie sich auch an den Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) wenden. Dieser leitet Ihre Anfragen gegebenenfalls zur Überprüfung, Bewertung oder Nachverfolgung an die zuständigen Behörden der Länder weiter. Die örtlich zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörden finden Sie auf der Homepage der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz (ZLG).
Jedes EU-Land listet die dort ansässigen legalen Arzneimittelhändler in einem Register. In Deutschland liegt dieses Versandhandels-Register beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI). Über den Klick auf dieses Logo können Sie ganz einfach prüfen, ob der Anbieter nach dem jeweiligen nationalen Recht über das Internet Arzneimittel vertreiben darf, die zur Anwendung am Menschen bestimmt sind. Das Logo leitet Sie direkt zu dem zugehörigen Registereintrag mit den Angaben des Versandhändlers auf. Darüber erfahren Sie u.a. die Kontaktdaten des Anbieters, aber auch von dessen Überwachungsbehörde. Erst nachdem der korrekte Registereintrag aufgerufen wurde, sollten Sie über die Webseite Medikamente einkaufen.