Steuern und Bilanz: Den Herbst zur Vorbereitung nutzen

Stichtag für die Bilanz ist der 31. Dezember. Das ist für Bankgeschäfte und Finanzierungsvorhaben ganz entscheidend. Start-up-Unternehmen sollte dabei darauf achten, auch immaterielle Aktiva mit der gebotenen Informationstiefe darzustellen.

Das erste Jahr des Start-up war sehr erfolgreich. Die Zahlen stimmen, die Kundenbasis wächst, neue Aufträge stehen vor der Tür, die Stimmung bei Chef und Mitarbeitern ist gut. Aber ein Grund sich auszuruhen, ist das natürlich nicht. Denn vor allem auch steuerlich müssen die richtigen Weichen frühzeitig gestellt werden, um stabil und sicher das alte Jahr abzuschließen und das neue zu beginnen.

Im Fokus der unternehmerischen Tätigkeit steht deshalb, im Herbst mit der Steuerkanzlei die Situation offen, transparent und schonungslos zu besprechen. Dazu gehört, sich einen genauen Überblick über das laufende Jahr zu verschaffen, die geschäftliche Entwicklung in allen Details zu analysieren (und nicht nur auf den Umsatz zu schauen) und Jahresabschluss und die Bilanzierung in den Blick zu nehmen. Stichtag für die Bilanz ist ja in der Regel der 31. Dezember, aber Steuerberater können schon jetzt an den Bilanzen ablesen, an welchen Stellen Optimierungsbedarf besteht. Wenn etwas falsch läuft, ist noch bis zum 31. Dezember Zeit, die Dinge zu korrigieren. Rückwirkend aber werden sich Probleme kaum revidieren lassen, sodass schnellstmöglich gegengesteuert werden muss.

Zugleich ist es aber auch möglich, ganz neue Werte zu erkennen und somit zu einer positiveren realistischen wirtschaftlichen Darstellung zu gelangen. Dies ist besonders für Start-up-Unternehmen, die oftmals im Technologie- oder Software-Bereich unterwegs sind, wichtig. Außerordentliche Kenntnisse wie das Unternehmenswissen sind immateriellen Aktiva, besitzen aber für die Bewertung eines Unternehmens eine wachsende Bedeutung. Deshalb sind Unternehmer und ihre Steuerberater gefragt, dies so darzulegen, dass die zukünftige Tragfähigkeit dieses Wissensvorsprungs und dessen Transfermöglichkeit in finanziellen Erfolg herauskommt. Gleiches gilt übrigens für Marken: Erfolgreich eingeführt sind sie ein wertvolles Eigentum, das für Stabilität steht und bei der Kundengewinnung und Kundenbindung hilft. Damit wirken sich etablierte Marken erheblich auf dem Geschäftserfolg aus.

Nun ist es jedoch schwierig, diesen immateriellen Aktiva einen angemessenen Wert zuzuordnen. Assets wie Software und Patente lassen sich in engen Grenzen bilanzieren, Know-how von Mitarbeitern – vielfach der Treiber für unternehmerischen Erfolg überhaupt – sind Aktiva, die sich bilanziell bislang gar nicht erfassen lassen. Steuerberater und Unternehmer sollten dementsprechend ihre leistungswirtschaftliche und bilanzielle Präsentation mit diesen zusätzlichen Informationen versehen, um der Reichweite dieser „neuen“ Aktiva gerecht zu werden.

Das ist insbesondere dann wichtig, wenn eine Finanzierungsrunde bei den Banken ansteht. Das Finanzamt ist keineswegs der größte Feind der Unternehmer. Viel entscheidender ist, dass die Bank ein Partner ist, auf den sich die Unternehmer dauerhaft verlassen können. Werden beispielsweise Kreditlinien nicht verlängert oder neue Kredite aufgrund bankinterner Bewertungen auf einmal teurer als bisher gewohnt, kann sich das sehr negativ auf die Geschäfte auswirken und sogar dazu führen, dass das ganze Unternehmen in Schieflage gerät. Deshalb ist es wichtig, professionell mit der Bank zu verhandeln und alle möglichen offenen Fragen umfassend vorzubereiten.

Da Banken besonders auf den Jahresabschluss und die Bilanz schauen, kommt es dabei auf eine echte Informationstiefe  an, die die Stärken des Unternehmens herausstellt und auch mit Hinweisen auf zusätzliche Posten versehen, die sich bilanziell (noch) nicht erfassen lassen. So kann die Bank das Unternehmen und seine Ertragskraft tatsächlich bewerten und wirklich fundierte Entscheidungen hinsichtlich der weiteren Finanzierung treffen.

Start-up-Unternehmer können auf diese Weise ihren Betrieb ihrer tatsächlichen Ertragsstärke angemessen darstellen. Nur sollten sie dafür nicht zu viel Zeit verstreichen lassen. Der Stichtag 31. Dezember kommt schneller als man meint.

Burkhard Küpper ist geschäftsführender Gesellschafter der auf gewerbliche Mandate spezialisierten Albers & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft aus Hilden (www.steuerberatung-albers.de), der Faerber & Küpper Steuerberatungsgesellschaft aus Hilden (www.faerber-kuepper.de) und der KD Steuerberatungsgesellschaft aus Dortmund (www.steuerberatung-kd.de). Die Gesellschaften begleiten mittelständische Unternehmen aus ganz Deutschland – unter anderem Hoteliers und Gastronomen – bei allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen und besitzen besondere Kompetenzen in der Restrukturierung von Unternehmen. Ebenso arbeiten die Kanzleien mit einer Volldigitalisierung der Belege.

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