Unternehmen profitieren von Stiftungslösung

Die Familienstiftung setzt sich im Mittelstand mehr und mehr durch. Auch jüngere Unternehmer erkennen die Mehrwerte für den Vermögensschutz.

Eine „eigene“ Stiftung: Das klingt für viele Unternehmer nach einer Beschäftigung fürs Alter, aber auch nach dem Verlust der wirtschaftlichen Kontrolle. Aber nichts davon ist der Fall. Eine individuelle Stiftungslösung eröffnet auch für jüngere Unternehmen attraktive Möglichkeiten, das aufgebaute Betriebsvermögen abzusichern und unter dem Schutz der Stiftung langfristig weiterzuentwickeln – wenn gewünscht auch ohne jede Einmischung von außen.

Ein intelligentes Instrument dafür ist die Familienstiftung. Diese Lösung setzt sich mehr und mehr im Mittelstand durch und bietet Eigentümern stabile Rahmenbedingungen, um eine zukunftsfeste Struktur zu schaffen. Kurz gesagt verselbständigt die Stiftung ein einmal eingebrachtes Vermögen und sorgt dafür, dass dieses niemals zersplittert werden kann. Weder feindliche Übernahmen noch Erb- oder Gesellschafterstreitigkeiten können das Vermögen unter dem Mantel der Stiftung schädigen. Freilich, auch der Stifter-Unternehmer kann sein Vermögen nicht mehr ohne Weiteres herauslösen. Aber das braucht er auch nicht. Denn durch die besondere Konstruktion der Stiftung profitieren er und seine Familie (oder andere von ihm eingesetzte Begünstigte) von der unternehmerischen Gewinnausschüttung. Diese fließt wie üblich weiter, aber der Stifter kann festlegt, wer wieviel für welchen Zweck beziehungsweise unter welcher Bedingung erhält.

Zudem bleibt das Management des Unternehmens völlig unberührt. Der Stifter-Unternehmer als vormaliger Geschäftsführer-Gesellschafter kann ganz normal in seiner Rolle verbleiben und die Geschicke leiten. Er ist keinem Kontrollgremium Rechenschaft schuldig; die vielfach sorgenvoll betrachtete Stiftungsaufsicht überwacht nur die rechtlich korrekte Strukturierung der Stiftung, schaltet sich aber nie operativ ein.

Dies versetzt den Stifter-Unternehmer in die Lage, bei Bedarf auch ein Fremdmanagement einzusetzen, während die Stiftung dauerhaft an der Stelle des Gesellschafters steht. Die typische Verbindung im Mittelstand zwischen Geschäftsführung und Gesellschafterebene wird positiv aufgelöst und schafft die Freiheit, auch ohne gesellschaftsrechtlichen Nachfolger das Unternehmen mit einer operativ schlagkräftigen Führung zu erhalten.

Es gibt keine Mindestgröße für die Stiftungserrichtung. Jedes Unternehmen mit stabilen Gewinnen eignet sich für die Übertragung auf eine Familienstiftung. Der Verwaltungsaufwand der eigenen Familienstiftung ist gering, sodass keine Kosten den Ertrag schmälern. Ebenso ist die Familienstiftung keine Frage des Alters. Eine Schutzfunktion fürs unternehmerische Vermögen ist in jedem Alter wichtig, um auch echten Krisen wie schwerer Krankheit, Unfall oder sogar Tod vorzubeugen. Die Familie bleibt in dieser Konstruktion immer durch das Unternehmen versorgt.

Die Stiftung erhält auch jede unternehmerische Flexibilität. Diese hängt von der offenen Ausgestaltung der Stiftungssatzung ab, die das Ergebnis eines individuellen Denkprozesses des Stifter-Unternehmers ist. Das Unternehmen kann beispielsweise weiterhin andere Unternehmen erwerben oder Betriebsteile verkaufen, sich an den Kapitalmärkten finanzieren und sein strategisches und kurzfristiges Vermögen verwalten. Keine der operativen und strategischen Entscheidungen und Maßnahmen des Stifter-Unternehmers wird eingeschränkt.

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft UnternehmerKompositionen GmbH aus Meerbusch bei Düsseldorf. Sie ist etablierter Spezialdienstleister für die rechtlich, steuerlich und strategisch tragfähige Errichtung und Verwaltung von Familienstiftungen als Instrument einer zukunftsorientierten Eigentümerstruktur, unter anderem im Immobilienbereich. www.unternehmerkompositionen.de

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